Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich
des beschriebenen Leistungsbildes vergleichbar sind.
Nachweis: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste, die
folgende Angaben enthält:
- Auftraggeber (mit Bennennung eines Ansprechpartners sowie
Kontaktdaten)
- Art des Projektes (Neubau, Umbau, Sanierung etc.)
- Höhe der anrechenbaren Kosten der beplanten
Anlagengruppen
- Zeitraum der Leistungserbringung
Gewertet werden maximal drei Referenzen. Dem Bieter steht es
frei, mehr als drei Referenzen vorzulegen. Aus den vorgelegten
Referenzen werden die drei besten Referenzen im Rahmen der
Wertung berücksichtigt.
2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46
Abs.3 Nr.8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte
und freie Mitarbeiter getrennt.
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Erwartet werden Aussagen zu verwendeter Hardware und
Bürosoftware, sowie angewandter fachspezifischer Software
wie z.B. AVA Programme, Projektsteuerungsprogramme,
Datenaustausch im DXF- und DWG Format; GAEB
Schnittstelle, sowie vorhandene technische Geräte/Hilfsmitel.
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art.
46 Abs.3 Nr.3 VgV). Die Darstellung kann auch gemäß § 49
Abs.1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO
9001 ersetzt werden.
5. Eigenerklärung zu § 73 Abs.3 VgV i.V.m.§ 46 Abs.2 VgV
(Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.