Beratung 2023

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse

Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Rahmen eines Mehrpartnermodells, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden.
In den einzelnen Arbeitspaketen werden tangierende Handlungsfelder und eine angestrebte Umsetzungsform konkreter beschrieben. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Erbringung auch agile Arbeitsformen darstellen können.
Die Beratungsleistungen werden innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt und lassen sich erst mit der konkreten Weiterentwicklung der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die Beratungsleistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
- Weiterentwicklung Unternehmensstrategie
- Kostenmanagement und Versorgungsstrukturen
- Weiterentwicklung von Kundenorientierung
- Prozessoptimierungen und Organisationsentwicklung
- Professionelles Changemanagement und Förderung der Unternehmenskultur
Diese beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.
Die beauftragte Partei der Rahmenvereinbarung erbringt die Beratungsleistungen mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten Beratern (festgelegte Beratungstypen). Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für die Weiterentwicklung der Auftraggeberin in digitaler Form zur Verfügung stehen und uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Beratungsleistungen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der Auftraggeberin nachhaltig zu erhöhen.
Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen für den vereinbarten Vertragszeitraum (24 Monate Festlaufzeit ab Zuschlagserteilung plus eine Verlängerungsoption über weitere 24 Monate) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Es ist daher auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungsleistungen über die oben genannten Handlungsfelder hinaus zu beauftragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere zu spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2023-01 Vorstand Beratung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Rahmen eines Mehrpartnermodells, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. In den einzelnen Arbeitspaketen werden tangierende Handlungsfelder und eine angestrebte Umsetzungsform konkreter beschrieben. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Erbringung auch agile Arbeitsformen darstellen können. Die Beratungsleistungen werden innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt und lassen sich erst mit der konkreten Weiterentwicklung der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die Beratungsleistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Weiterentwicklung Unternehmensstrategie - Kostenmanagement und Versorgungsstrukturen - Weiterentwicklung von Kundenorientierung - Prozessoptimierungen und Organisationsentwicklung - Professionelles Changemanagement und Förderung der Unternehmenskultur Diese beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln. Die beauftragte Partei der Rahmenvereinbarung erbringt die Beratungsleistungen mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten Beratern (festgelegte Beratungstypen). Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für die Weiterentwicklung der Auftraggeberin in digitaler Form zur Verfügung stehen und uneingeschränkt genutzt werden können. Die Beratungsleistungen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der Auftraggeberin nachhaltig zu erhöhen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen für den vereinbarten Vertragszeitraum (24 Monate Festlaufzeit ab Zuschlagserteilung plus eine Verlängerungsoption über weitere 24 Monate) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Es ist daher auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungsleistungen über die oben genannten Handlungsfelder hinaus zu beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere zu spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Allgemeine Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDA6CPJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDA6CPJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-023177
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDA6CPJ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Rahmen eines Mehrpartnermodells, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden.
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In den einzelnen Arbeitspaketen werden tangierende Handlungsfelder und eine angestrebte Umsetzungsform konkreter beschrieben. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Erbringung auch agile Arbeitsformen darstellen können.
Die Beratungsleistungen werden innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt und lassen sich erst mit der konkreten Weiterentwicklung der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die Beratungsleistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
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- Weiterentwicklung Unternehmensstrategie
- Kostenmanagement und Versorgungsstrukturen
- Weiterentwicklung von Kundenorientierung
- Prozessoptimierungen und Organisationsentwicklung
- Professionelles Changemanagement und Förderung der Unternehmenskultur
Diese beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.
Die beauftragte Partei der Rahmenvereinbarung erbringt die Beratungsleistungen mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten Beratern (festgelegte Beratungstypen). Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für die Weiterentwicklung der Auftraggeberin in digitaler Form zur Verfügung stehen und uneingeschränkt genutzt werden können.
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Die Beratungsleistungen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der Auftraggeberin nachhaltig zu erhöhen.
Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen für den vereinbarten Vertragszeitraum (24 Monate Festlaufzeit ab Zuschlagserteilung plus eine Verlängerungsoption über weitere 24 Monate) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen.
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Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Es ist daher auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungsleistungen über die oben genannten Handlungsfelder hinaus zu beauftragen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere zu spezifischen Inhalten, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen bedarfsorientiert einzeln beauftragt werden. Dies erfolgt nach Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zwischen denjenigen Unternehmen, die Partei der Rahmenvereinbarung sind (wettbewerblicher Abruf). Die konkrete Ausgestaltung wird in der Aufgabenbeschreibung der 2. Phase dieser Ausschreibung (Angebotsphase) den Bietern mitgeteilt.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
24 Monate Festlaufzeit ab Zuschlagserteilung plus eine Verlängerungsoption über weitere 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Kasernenstr. 61 40213 Düsseldorf Die Leistungserbringung des Auftragnehmers wird grundsätzlich am Sitz der Auftraggeberin in Düsseldorf oder soweit notwendig (beispielsweise zur Durchführung von Workshops in den Teams vor Ort) an einem der Standorte der Auftraggeberin in Nordrhein bzw. Hamburg erbracht. Andere Standorte sind gegebenenfalls als Leistungs- und Erfüllungsort gegeben; diese werden durch die Auftraggeberin in der Einzelbeauftragung definiert. Abweichungen sind im Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin möglich.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 104212505
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Recht-Datenschutz/Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de/rh 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDA6CPJ/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
Internetadresse: www.aok.de/rh 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 010-023177 (2023-01-09)