Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Der Bieter hat eine Referenzliste mit mindestens 5 Projektreferenzen für vergleichbare Leistungen mit dem Angebot einzureichen.
7.1 Der Bieter hat mindestens 5 Referenzen aus dem Raum DACH einzureichen, die jede für sich die nachfolgenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 7.1.1-7.1.4 (kumulativ) erfüllt.
Im Einzelnen:
7.1.1 Der Referenzgeber muss mindestens ein Maximalversorger oder ein Universitätsklinikum mit mehr als 800 Planbetten sein.
7.1.2 Der Referenzgeber muss ein Krankenhaus sein, welches unter die KRITIS-Verordnung fällt.
7.1.3 Die Referenz darf zum Zeitpunkt des Angebotseingang nicht älter als 60 Monate sein.
7.1.4 Der Referenz muss ein beauftragtes Projektvolumen von mindestens 1000 Beratertagen mit einem Krankenhauskunden oder ein Projektvolumen größer 1.500.000 Euro zum Nachweis der erforderlichen Parallelität von Beratungstätigkeit und Mitarbeiterbreite zugrunde liegen.
7.2 Der Bieter hat die folgenden Beratungs- und Umsetzungserfahrungen gemäß Ziffer 7.2.1-7.1.5 jeweils mit mindestens einer Referenz aus dem Raum DACH oder Europa nachzuweisen.
Im Einzelnen
7.2.1 Umsetzung von Digitalisierungsinitiativen mit Programm- und Projektmanagement in einem Krankenhaus größer 10 Mio. EUR unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.2 Umsetzung von digitalen Versorgungskonzepten in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.3 Implementierung/Betrieb von IT-Projekten in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.4 Beratung und Umsetzung von Cloud-Strategien in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.5 Beratung zur Nutzung von interoperablen Daten auf Basis von internationalen Standards als Grundlage für Healthcare Analytics über existierende offene, international anerkannten Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandards umgesetzt werden, z. B. durch eine FHIR-Profildefinition oder ein IHE-Integrationsprofil.
8. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
Legen Sie bitte in einer detaillierten Beschreibung (max. 10 Seiten pptx) die Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung von Digitalisierungsinitiativen bei einem kommunalen Maximalversorger bzw. einem Universitätsklinikum für vergleichbare Transformationsprojekten dar und begründen diese Erfolgsfaktoren.
9.1 Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich hervorgehen. Der Bieter sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung der avisierten Themen begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
Mindestanforderung: 500 Beschäftige
9.2 Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Expertennetzwerk aus Expert*in für Vergabe- / Fördermittelrecht, Expert*in für Interoperabilität, Expert*in für Medizinprozesse
10. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
11. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
12. Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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