Beratungsleistungen E-Payment

Goethe-Institut e.V. - Zentrale

Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Beratungsleistungen im Kontext E Payment.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-10 Auftragsbekanntmachung
2023-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Referenznummer: 02/202303
Kurze Beschreibung:
Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Beratungsleistungen im Kontext E Payment. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.goethe.de 🌏
E-Mail: vergabe@goethe.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHX6A7Z/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHX6A7Z 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-156976
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Beratungsleistungen im Kontext E Payment.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Gesucht wird ein Dienstleister, der das Goethe-Institut sowohl bei der Konzipierung und Durchführung von Ausschreibungen für Online-Zahlungsdienstleistungen als auch bei der Auswahl und Steuerung von Zahlungsdienstleistern und in sonstigen E-Payment-Fragen unterstützt.
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Ihre Leistung umfasst:
- Beratung und Unterstützung bei Vergabeverfahren:
a. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut darin, Leistungsbeschreibungen so zu formulieren, dass die bestmögliche Lösung für das Goethe-Institut erst noch im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens zusammen mit den Zahlungsdienstleistern gefunden werden kann. Die vergaberechtlichen Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen.
b. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Kriterienkatalogen zur Vergleichbarkeit von Leistungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut, bereits in der Vorbereitung der Ausschreibung festzulegen, wie die einzuholenden Angebote verglichen und bewertet werden sollen. Auch hier
gilt, dass die Kriterien so zu definieren sind, dass ausreichend Spielraum bleibt, um verschiedene Lösungsansätze der Dienstleister im Sinne des Goethe-Instituts bewerten zu können.
c. Beratung und Unterstützung bei der Vertragserstellung
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Erstellung eines Vertragsentwurfs, welcher den Zahlungsdienstleistern bereits im Zuge des Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung zu stellen ist. Der Dienstleister berät das Goethe-Institut hinsichtlich der erforderlichen und möglichen Vertragsinhalte unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Anforderungen.
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d. Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungsverfahren
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Konzipierung von Verhandlungsgesprächen, unter Berücksichtigung der vergaberechtlich erforderlichen Vergleichbarkeit der Gespräche mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern. Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Durchführung der Verhandlungsgespräche, insbesondere bei der fachlichen Bewertung der Präsentation der Zahlungsdienstleister.
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e. Beratung und Unterstützung bei der Angebotsauswertung
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei der Bewertung der Angebote, insbesondere durch fachliche Evaluation.
- Beratung und Unterstützung bei der Steuerung von Zahlungsdienstleistern, insbesondere bei der Performance-Evaluation
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei Bedarf in der Performance-Auswertung der Zahlungsdienstleister, bei der Suche nach Optimierungspotential sowie der Umsetzung von
Verbesserungsmöglichkeiten. Der Dienstleister nimmt dazu ggfs. an Gesprächen und Nachverhandlungen mit den Zahlungsdienstleistern teil und unterstützt das Goethe-Institut dabei in Fachfragen.
- Beratung bei Fragen zur Automatisierung von Zahlungsprozessen und deren Abbildung in der Finanzbuchhaltung
Der Dienstleister berät das Goethe-Institut hinsichtlich der Verarbeitung der Zahlungsdaten der Zahlungsdienstleister in den Buchungssystemen der Finanzbuchhaltung. Zu berücksichtigen sind
dabei u.a. der Umgang mit verschiedenen Berichtsformaten der Zahlungsdienstleister, Kundenzahlungen in vom Auftrag abweichender Währung, Wechselkursdifferenzen sowie
Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Abrechnungen.
- Beratung bei sonstigen Fragen im Kontext E-Payment, insbesondere zu Marktentwicklungen
Der Dienstleister unterstützt das Goethe-Institut bei Bedarf in der Marktbeobachtung und in der Suche nach neuen, für das Goethe-Institut relevanten Entwicklungen im E-Payment-Markt mit dem
Ziel einer stetigen Aktualisierung und Erweiterung sowohl der Technik als auch des Zahlungsartenportfolios.
Alle Beratungsleistungen sind auf den speziellen Kontext des Goethe-Instituts auszurichten. Zu berücksichtigen sind dabei die organisatorische Struktur des Goethe-Instituts, die Anforderungen an das Goethe-Institut als öffentlicher Auftraggeber, die verschiedenen Märkte, welche die Goethe-Institute weltweit bedienen. Der Dienstleister soll das Goethe-Institut unterstützen, für die jeweiligen Fragestellungen im Spannungsverhältnis "Markterfordernis vs. Organisationsform und Struktur des Goethe-Instituts" die
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bestmöglichen Lösungen zu finden.
Für die Unterstützung bei Ausschreibungen werden je nach Größe der Ausschreibung jeweils ca. 10-20 Beratertage erwartet.
Andere Beratungsleistungen sind je nach Bedarf des Goethe-Instituts laufend zu erbringen. Erwartet wird hier ein Zeitaufwand von durchschnittlich zwei Beratertagen pro Monat.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.);
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B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
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C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.).
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.).
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Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
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b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage B.6.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
F) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen (vergleichbare Größenordnung und ähnliche Inhalte). Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss die Laufzeit insgesamt oder zu mindestens 12 Monaten im Zeitraum der letzten 3 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung liegen.
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Mindeststandards:
Mindestanforderung zu F:
Es sind mindestens 3 (drei) Referenzen vorzulegen, die Beratungen von Händlern im Kontext E-Payment zum Inhalt haben
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandsbezugs abgeben (Anlage B.9). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Das wirtschaftlichste Angebot geeigneter Bieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT?Beschaffung/ufab_2018_download.pdf?__blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt. Das Verhältnis von Preis und Leistung wird durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl "Z" nach folgender Formel bestimmt: ?? = L (Leistung) / P (Preis) Das Angebot mit der höchsten Wirtschaftlichkeitskennziffer Z = L/P erhält den Zuschlag.Der hier angegebene Wert zur Gewichtung dient als Platzhalter.
Kostenkriterium (Gewichtung): 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.goethe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHX6A7Z/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6A7Z

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskartellamt Villemombler Str 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 053-156976 (2023-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 02/202305
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-291485
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 053-156976
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6J35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-11 📅
Name: AMD Consulting Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2023/S 094-291485 (2023-05-11)