Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - III.
Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: „Zweckverband“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweckverband das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Rems-Murr-Kreis sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Das vorliegende Verfahren wird als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb angelehnt an § 12 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 KonzVgV durchgeführt. Es wird auf die Bereichsausnahme in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen; ohnehin wird der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten. Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Gemeinde Urbach sowie die Städte Fellbach und Waiblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Die Kommunen haben den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in weiteren unterversorgten Gebieten im Rems-Murr-Kreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - III.
Referenznummer: 26355 II 23
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: „Zweckverband“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur...”
Kurze Beschreibung
Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr (nachfolgend: „Zweckverband“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Zweckverband das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Rems-Murr-Kreis sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Das vorliegende Verfahren wird als einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb angelehnt an § 12 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 KonzVgV durchgeführt. Es wird auf die Bereichsausnahme in § 149 Nr. 8 GWB verwiesen; ohnehin wird der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten. Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt.
Die Gemeinde Urbach sowie die Städte Fellbach und Waiblingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Förderanträge für weiße Flecken gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten.
Die Kommunen haben den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem bzw. den nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt die jeweilige Kommune einen Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Realisierungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): 3. Endkundenprodukte
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern nachfolgend auf eine Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHR8H/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12).
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12).
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12).
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“) (Anlage 14).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter...”
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeit-punkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Zweckverbands durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen.
Alternativ kann die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenzangaben auch durch Darlegung der Erfahrungen und Expertise in einem Konzept nachgewiesen werden. Der Zweckverband wird über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenzen auf Grundlage des dargelegten Konzepts entscheiden. Bei den Ausführungen im Konzept kommt es u. a. insbesondere auf Darlegungen zur Umsetzung der Einhaltung von Dokumentationspflichten und Fördervorgaben an (vgl. Ziff. 3 c) hh)).
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 12).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Zweckverband behält sich daher nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Zweckverband behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des NGA-Netzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter...”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ruppmannstr. 21
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dennis.ritter@rps.bwl.de📧
Telefon: +49 71190411411📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Das für unterschwellige Vergaben grundsätzlich anzuwendende Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) ist gem. § 2 Abs. 1 ausdrücklich nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau- und Dienstleistungen in Baden-Württemberg im Sinne von § 99 GWB anzuwenden, d. h. es gilt nicht auch für Konzessionen.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig, wenngleich höchst vorsorglich gleichwohl die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Vergabekammer angegeben werden:
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben und dadurch Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt wurden, kann die Rechtsaufsichtsbehörde des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers angerufen werden.
Die Regierungspräsidien sind hierbei zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für Stadt- und Landkreise und die Großen Kreisstädte; in dieser Eigenschaft werden die Referate 14 der Regierungspräsidien tätig, soweit für diese Kommunen nicht die jeweilige Fachaufsicht in den Regierungspräsidien zuständig ist.
Da der Rems-Murr-Kreis dem Regierungsbezirk Stuttgart angehört, ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 240-754945 (2023-12-12)