Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg. Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein. Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau
eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene
diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des
Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.
Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg
gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-08 📅
Datum des Beginns: 2023-07-03 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 028-080337
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Mailadresse Vergabe@schoebener.de. d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden
Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die vorgenannte Mailadresse an den Auftraggeber zu richten.
Die Angebotsunterlagen sind anschließend auf Datentträger oder über Datentransfer an die ausschreibende Stelle zu übermitteln.
Aufgrund der engen Zusammenhänge der Gewerke im Bereich TGA und ELT ist eine verkürzte Bewerbungsfrist mit weniger als 35 Kalendertagen notwendig, um die baulichen Abläufe nicht zu gefährden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Eingang bei Vergabe@schoebener.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: VOB-Stelle beim Regierungspräsidium Gießen
Postanschrift: Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6413030📞
E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de📧
Fax: +49 6413032197 📠
Internetadresse: https://rp-giessen.hessen.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Regierungspräsidium Gießen ist sowohl die zuständige Vergabekompetenzstelle nach § 18 HVTG für Bau-,
Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes als auch die Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A
für Bauaufträge unterhalb der Wertgrenze des § 18 Abs. 2 HVTG, wenn die Baustelle sich im Regierungsbezirk
Gießen der fünf Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg befindet.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-
Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den
Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete
Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1
GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die
Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 028-080337 (2023-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 222 267 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge