Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann.
Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht
abschließend festgelegt werden kann.
Für die Kalkulation ist von einer Bewohnerzahl von bis zu 150 Personen auszugehen inklusive bis zu 10 Reserveessen. Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen für Neuaufnahmen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab.
Hauptleistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München.
Im Zuge des aktuellen Weltgeschehens ist der momentane Zulauf geflüchteter umA nicht planbar und es muss täglich flexibel auf die Geschehnisse reagiert werden. Deshalb ist während der Vertragslaufzeit möglicherweise mit weiteren zu eröffnenden Dependancen des YRC im Stadtgebiet Münchens bzw. im Umkreis Münchens zu rechnen, die dann ebenfalls durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer mit Speisepaketen zu beliefern sind. Es erfolgt in diesen Fällen eine Abstimmung mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Belieferung der weiteren Leistungsorte.
Die Kalkulation von bis zu 150 Personen beinhaltet dabei auch die möglicherweise weiteren zu eröffnende Dependancen des YRC. Beispielsweise kann als weitere Dependance die St.-Galler-Straße 1, 80637 München weiterer Lieferort werden. Die Fahrtkosten zu Einrichtungen, die innerhalb des Stadtgebiets liegen, sind dabei in den Pauschalpreisen enthalten.
Zu gewährleisten ist eine Versorgung mit Speisen und Getränken (im Falle der Lunchpakete) nach den gängigen Empfehlungen des Bundesamtes für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Alle Verpflegungsprodukte sollen mindestens 40 % bio-regional Lebensmittel enthalten. Bei Fleisch und Fisch muss der Anteil an bio-regional Lebensmittel 40 % betragen.
Es wird ausreichend Personal benötigt, um eine zügige Ausgabe des Essens zu gewährleisten.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2024. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.