Coaching plus
Stadt Essen - JobCenter Essen
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-24.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-11-24 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Coaching plus
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 00000
Stadt: Essen, Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Essen, Ruhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-10 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Essen - JobCenter Essen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ruhrallee 175
Postleitzahl: 45136
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 49
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Maximale Verlängerungen: 1
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 228-718760 (2023-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Coaching plus
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
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Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung
Interne Kennung:
#1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 00000
Stadt: Essen, Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit kann einmalig um den gleichen Zeitraum im Rahmen einer Option verlängert werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Essen, Ruhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-10 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Wird nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Räumlichkeiten und Ausstattung
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten.
Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der IT ist je Teilnehmer ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Ein zusätzlicher mit Internetzugang ausgestatteter Besprechungsraum ist für die individuelle persönliche Begleitung durch den Bedarfsträger vorzuhalten.
Die Größe der Räume ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben.
Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 23,8 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind. Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein.
Aufgrund der aktuellen Marktbedingungen liegt diese Voraussetzungen derzeit bei sog. Office-Software nur bei "MS Office"- Programmen vor.
Für die Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer müssen vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Mindestanforderungen Rechner: Intel Core i5 (oder vergleichbar) mit mindestens 8 GB Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 6000, aktuellste Browserversion (Edge oder Firefox) sowie "Windows 10"
b) Mindestanforderungen Flachbildschirm 23,8 Zoll; Mindestauflösung 1920*1080 erforderlich
c) Mindestens ein Farblaser-Drucker
d) Foto-Scanner
e) Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (USB-Stick) - Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOCX, TXT, XLSX, CSV, PPT)
f) PDF-Generator, PDF-Reader
g) Der Auftragnehmer stellt jedem Teilnehmer zur Speicherung der von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt beim Teilnehmer zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum über.
Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u. ä. jederzeit und erforderlichenfalls auch in Farbe ausdrucken kann.
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Eignung zur Berufsausübung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist.
Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten.
Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht.
Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen. Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen.
Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Einsatz kommen 3 Vollzeitstellen für Jobcoaches und 1 Vollzeitstelle für sozialpädagogische Fachkräfte.
Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben in Höhe von 0,5 zur Verfügung zu stellen (z.B. Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der Fahrkosten an die Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) und für eine Projektleitung in Höhe von 0,25 Stelle vorzuhalten.
Die Nachbetreuungsstelle Jobcoach kann mit höchstens 0,3 Stellen für 3 Monate angegeben werden. Die Nachbetreuung kann nur innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen. In der laufenden Maßnahme ist die Nachbetreuung vom eingesetzten Personal zu übernehmen.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Ebenfalls wird das Studium zum Berufspädagogen und das Studium der Erziehungswissenschaften anerkannt.
Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können.
Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Eine fachliche Eignung besteht, wenn der Jobcoach über einen Berufs- oder Studienabschluss, eine 1-jährige Berufserfahrung verfügt. Ebenso sind Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen erforderlich. Die fachliche Eignung ist nach der Zuschlagserteilung nachzuweisen. Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) werden vorausgesetzt, sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme). Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen.
Die Aufgabe des Vermittlers liegt zusätzlich in der Akquise von Einsätzen in betriebspraktischen Erprobungen und Betreuung der Teilnehmer während der Durchführung.
Alternativ: Bei fehlender Erfahrung in der beruflichen Eingliederung kann ansonsten eine dreijährige Berufserfahrung und eine vorhandene Qualifikation zum "Jobcoach für den beruflichen Wiedereinstieg (IHK)" anerkannt werden.
Die Aufgabe des Jobcoaches liegt insbesondere in der erfolgreichen Akquise von Stellenangeboten und Einsätzen in betriebspraktischen Erprobungen.
Praktikumszeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrktkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen.
Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
In dieser Maßnahme ist Barrierefreiheit gefordert. Diese ist unter Berücksichtigung vorhandener Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig zum Maßnahmenbeginn muss der Auftragnehmer die ggf. erforderliche Anpassung der Ausstattung der Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend den einschlägigen Vorschriften gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat dafür sicherzustellen, dass auch Teilnehmern, die z.B. Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden Vorschriften, der Zugang zur Bildungsstätte sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass behindertengerechte Toiletten gemäß der einschlägigen DIN im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Sofern besondere Hilfen notwendig sind, sind diese Leistungen individuell durch den Bedarfsträger zu prüfen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Essen - JobCenter Essen
Nationale Registrierungsnummer:
05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Postleitzahl: 45136
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y19PEUVBE 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 49
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Maximale Verlängerungen: 1
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y19PEUVBE
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
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Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Nationale Registrierungsnummer:
05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 228-718760 (2023-11-24)
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