Digitalisierung

Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)

Digitalisierung auf Basis der quelloffenen Software Kitodo.Production für das Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaates Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-01 Auftragsbekanntmachung
2023-11-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung
Referenznummer: M480-2023
Kurze Beschreibung:
Digitalisierung auf Basis der quelloffenen Software Kitodo.Production für das Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaates Sachsen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Scanning 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Digitalisierung von Druckschriften
Beschreibung der Beschaffung:
Digitalisierung von Druckschriften aus den allgemeinen Beständen der Universitätsbibliotheken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): nachgewiesene Erfahrung/Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Digitalisierung von Drucke und Handschriften
Beschreibung der Beschaffung:
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Drucke und Handschriften
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Digitalisierung von Regionale historische Tageszeitungen vom Original
Beschreibung der Beschaffung:
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Regionale historische Tageszeitungen vom Original
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Digitalisierung von Regionale historische Tageszeitungen vom Mikrofilm
Beschreibung der Beschaffung:
Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen: Regionale historische Tageszeitungen vom Mikrofilm
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-05 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insolvenz

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Zellescher Weg 18
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Haushalt/Einkauf
E-Mail: ausschreibung@slub-dresden.de 📧
Telefon: 0351 4677165 📞
URL: http://www.slub-dresden.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b89deb105-46661a658aaae0ec 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Steuern und Finanzen - IT-Vergabestelle
Postanschrift: Stauffenbergallee 2
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
E-Mail: beschaffung@lsf.smf.sachsen.de 📧
URL: http://www.lsf.sachsen.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n§ 135 Abs. 2 GWB\nDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 212-671611 (2023-11-01)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10)

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Korrektur der Bekanntmachung mit fehlerhaften Link zur nationalen VP - Beseitigung HTTP-Fehler: 500
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0ad83bf4-fe12-4f29-89a0-9078973e0b34-01
Quelle: OJS 2023/S 218-688303 (2023-11-10)