Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (50%):
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2019 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Maximal drei Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestkriterien erfüllen, erhalten zusätzlich Bewertungspunkte, wenn sie insgesamt eine oder mehrere der nachfolgenden optionalen Anforderungen erfüllen:
1. Die Lösung wurde für eine Nutzerzahl von mindestens 10.000 Nutzern umgesetzt.
2. Im Projekt wurde eine föderalistische Struktur (mehrere Hierarchieebenen) umgesetzt.
3. Es wurden EVB-IT-Verträge abgeschlossen (Eigenerklärung als Nachweis).
10 Punkte erhält der Bewerber, wenn alle drei optionalen Anforderungen mit den drei Referenzen erfüllt werden. 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er ein bis zwei optionale Anforderungen mit den Referenzen erfüllt. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn keine optionalen Anforderungen erfüllt werden.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen (um die Höchstpunktzahl von 10 zu erhalten). Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Die erreichte Punktzahl (max. 500) fließt mit einem Gewicht von 42,50 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
2) Beschäftigtenzahlen (25%):
Es ist die Beschäftigtenzahl im für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevanten Tätigkeitsbereich der letzten drei Jahre anzugeben. 10 Punkte erhält der Bewerber für eine steigende Personalentwicklung, 5 Punkte erhält der Bewerber für stagnierende Zahlen, andernfalls 0 Punkte. Bewertet wird die Entwicklung durch Vergleich der Beschäftigtenzahl in 2019 mit der in 2021.
Die erreichte Punktzahl (max. 250) fließt mit einem Gewicht von 21,25 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (25%):
Für das allgemeine Qualitätsmanagement: 10 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung und 0 Punkte, wenn keine relevantes Zertifikat oder vergleichbar nachgewiesen werden.
Die erreichte Punktzahl (max. 250) fließt mit einem Gewicht von 21,25 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.