Energieversorgung Quadrium

Stadt Wernau

Bereitstellung von Energie für das Quadrium mit Energieeffizienzmaßnahmen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgungsunternehmen
Referenznummer: 22/472 Wernau
Kurze Beschreibung: Bereitstellung von Energie für das Quadrium mit Energieeffizienzmaßnahmen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versorgungsunternehmen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wernau
Postanschrift: Kirchheimer Straße 68-70
Postleitzahl: 73249
Postort: Wernau (Neckar)
Kontakt
Internetadresse: http://www.wernau.de 🌏
E-Mail: info@wernau.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME60U3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME60U3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 028-080220
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. 2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. 3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich. 4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden. 5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Bekanntmachungs-ID: CXP4YME60U3
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Quadrium ist ein modernes Gebäude mit multifunktionaler Nutzung: Im Gebäude befinden sich das Rathaus der Stadt, das Tagungs- und Kongresszentrum mit Stadthalle, Betriebswohnungen sowie ein Hallenbad mit Wellness-Landschaft und ein Restaurant mit Lounge.
Mehr anzeigen
Im Quadrium wird Energie in Form von Wärme, elektrischem Strom und Kälte benötigt. Derzeit wird der Wärmebedarf über ein BHKW und zwei Brennwert-Gaskessel sowie Strom aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Es bestehen Wärmelieferungsverträge mit einem Energiedienstleister, welche in Kürze auslaufen.
Mehr anzeigen
Die Stadt Wernau (Neckar) beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der vom Quadrium benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen Effizienzcontractingvertrages sowie weiterer damit im Zusammenhang stehender Vertragsverhältnisse wieder an einen Energiedienstleister (Contractor) zu vergeben.
Mehr anzeigen
Inhalte dieser Verträge sind im Wesentlichen:
- Wärmebereitstellung bzw. Wärmeversorgung des Quadriums
- Demontage und Entsorgung der vorhandenen Altanlagen (insbes. der Gaskessel, BHKW-Anlage)
- Konzeption, Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb einer neuen Wärmeerzeugungs- und -verteilanlage
- Konzeption, Planung, Errichtung und Finanzierung einer BHKW-Anlage mit anschließender Verpachtung derselben an die Stadt Wernau (Neckar) für eine zukünftige Eigenstromerzeugung
- Technische und teilweise kaufmännische Betriebsführung der an die Stadt verpachteten BHKW-Anlage
- Umsetzung (Konzeption, Planung, Errichtung und Finanzierung) weiterer Effizienzsteigerungsmaßnahmen
Im Weiteren wird auf die Verfahrensunterlagen verwiesen.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es sind verschiedene Verträge abzuschließen:
- Effizienzcontractingvertrag von unbestimmter Dauer: Der Vertrag enthält (ordentliche) Kündigungsfristen. Eine ordentliche Kündigung des ECV ist erstmals nach Ablauf von 15 Jahre, gerechnet ab Wärmebereitstellung aus der neuer Wärmeerzeugungsanlage, möglich. Sofern nach Ablauf dieser Zeit keiner der Vertragspartner die Kündigung erklärt, wird der ECV fortgesetzt. Diese Fortsetzung kann mehrfach erfolgen.
Mehr anzeigen
- Mietvertrag für die Gesamtlaufzeit des ECV
- BHKW Errichter- und Betriebsführungsvertrag mit einer festen Erstlaufzeit von 10 Jahren, gerechnet ab Abnahme und Inbetriebnahme des BHKWs. Sofern nach Ablauf dieser Zeit keiner der Vertragspartner die Kündigung erklärt, wird der Errichter- und Betriebsführungsvertrag fortgesetzt. Diese Fortsetzung kann mehrfach erfolgen. Der BHKW Pachtvertrag enthält dieselben Verlängerungsbedingungen.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register oder vergleichbare Unterlagen für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
Mehr anzeigen
2. Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB unter Verwendung der Formularsammlung.
3. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unbedenklichkeitserklärung(en) der Berufsgenossenschaft(en) oder vergleichbare Unterlagen (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
2. Unbedenklichkeitserklärung(en) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse(n) (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
3. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
4. Freistellungserklärung nach § 48b EStG (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
5. Nachweis einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden sowie 2 Mio. Euro für Vermögensschäden
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Durchführung von Wärmelieferungen kommunaler Liegenschaften über mindestens der letzten drei Geschäftsjahre
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Bereich der Energielieferung bzw. des Energiecontractings in den Jahren 2019-2021 von mindestens 500.000 EUR netto erzielt haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Die Bewerber haben geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraums sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar ist.
Mehr anzeigen
2. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Die Bewerber haben anzugeben, welche Mitarbeiter - (keine namentliche Benennung; Qualifikationen wie Berufs- bzw. Studienabschlüsse, Präqualifikationen, Berufs- und Projekterfahrungen, verantwortliche Tätigkeiten bei konkreten, vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten) - oder Dienstleister ihnen mit welchen Qualifikationen bei der Dienstleistung in Wernau (Neckar) zur Verfügung stehen, um die gestellten Aufgaben in Bezug auf Planung und Umsetzung von Erneuerungsleistungen, Betriebs- und Instandhal-tungstätigkeiten ausführen zu können.
Mehr anzeigen
3. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV
Die Bewerber haben eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausstattung sie im Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügen. Dabei ist anzugeben, ob das Unternehmen in der Lage ist, in Störfällen die Wiederaufnahme der Wärmeversorgung in den jeweiligen Liegenschaften innerhalb eines Tages sicherzustellen.
Mehr anzeigen
4. Ausführliche Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (mindestens zwei aktuelle und konkrete Referenzen mit Bezug zur Aufgabenstellung in Wernau (Neckar))
Es sind mindestens zwei aktuelle, ausführliche und gleichwertige Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig sind die Referenzen, sofern eine Wärmelieferung mittels erneuerbarer Energieträger und die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen wird. Soweit Bewerber keine derartigen Referenzen im Bereich der Wärmelieferung nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
Mehr anzeigen
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei aktuelle, ausführliche und gleichwertige Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig sind die Referenzen, sofern eine Wärmelieferung mittels erneuerbarer Energieträger (Eigenerzeugung) und die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen wird. Die Bewerber haben als Betreiber oder als Betriebsführer die Wärmelieferung nachzuweisen. Soweit Bewerber keine derartigen Referenzen im Bereich der Wärmelieferung nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wernau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME60U3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
Mehr anzeigen
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME60U3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 028-080220 (2023-02-03)