Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren). Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen. Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren. Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt, historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Datenbanksoftware
Referenznummer: Z II 2-VSt. 1679/2023
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt, historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden können.
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt, historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Datenbanksoftware📦
Zusätzlicher CPV-Code: Programmierung von Anwendersoftware📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf
Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet
die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?1.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf
Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet
die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen.
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt, historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden können.
Erforderlich ist die Konzipierung und Errichtung einer Webanwendung, die:
> den bestehenden Prozess des Refinanzierungsverfahrens, insbesondere die Berechnungen sowie die Bescheiderstellung automatisiert,
> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten Excel-Dateien verwaltet werden, um einen Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten Excel-Dateien verwaltet werden, um einen Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
> die nach der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erforderliche Verzinsung integriert.
Dazu sind an die Einrichtung und den Betrieb der Webanwendung höchste Ansprüche,vor allem in den Bereichen Datensicherheit sowie -integrität, Stabilität und Nachvollziehbarkeit, zu stellen.
Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden. Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken automatisch visualisiert werden können.
Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden. Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken automatisch visualisiert werden können.
Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.
Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung und Support für die Software leisten.
Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung und Support für die Software leisten.
Der Leistungsumfang unterteilt sich in 6 Arbeitspakete, die in Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung und deren Anlagen als Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind:
Arbeitspaket 1: Konzeption
1.1 Design
1.2 Nutzer*innen/Berechtigungssystem
1.3 Speicherung / Wiederherstellung / Schutz gegen Datenverlust
1.4 Ansichten / Layout
1.5 Suchen / Filtern
1.6 Anmeldung / Registrierung
1.7 Sprache
1.8 Export-Möglichkeit und Erstellung von Templates
1.9 File-Upload
1.10 Visualisierungen
1.11 Datenschutz und Datensicherheit
1.12 Rechte
Arbeitspaket 2: Programmierung Felder und Berechnungen
2.1 Felder
Arbeitspaket 3: Import und Validierung der historischen Daten
Arbeitspaket 4: Programmierung der Bescheide und Anlagen
Arbeitspaket 5: Dokumentation, Schulung und Testing
Arbeitspaket 6: Pflege, Support und Weiterentwicklung
Die Leistung ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen. Mit Abnahme der Webanwendung beginnt der einjährige Support-Zeitraum.
Die Webanwendung muss spätestens am 1. Januar 2025 voll einsatzfähig sein.
Eine erste Grobplanung sieht folgende Meilensteine vor:
> innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung: virtuelles Kick-Off Meeting
> 25.9. 23 Start Testing Grundfunktionen der Anwendung
> Nov. 23 Go-Live Grundfunktionen der Anwendung
> Mai. 24 Testing Bescheiderstellung
> 1.7.24 Go-Live Bescheiderstellung
> mit Abnahme: Beginn einjähriger Support und Umsetzung von ggf. identifiziertem Anpassungsbedarf
In Abstimmung mit der AG‘in ist ein detaillierter Zeitplan zu entwickeln, der die Leistungserbringung auf die Jahre 2023-2024 verteilt, wobei die Verteilung in etwa 55% / 45% betragen
sollte.
Dauer: 26 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG‘in hat das Recht, die Pflegeleistungen gemäß Nr. 5. und Weiterentwicklung und Anpassung gemäß Nr. 6 des EVB-IT Erstellungsvertrages zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den genannten Preisen, 3-mal um 1 Jahr zu verlängern. Für Preisanpassungen gilt Ziffer 8.6 EVB-IT-Erstellungs-AGB. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in die Verlängerungsoptionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlä-gerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG‘in hat das Recht, die Pflegeleistungen gemäß Nr. 5. und Weiterentwicklung und Anpassung gemäß Nr. 6 des EVB-IT Erstellungsvertrages zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den genannten Preisen, 3-mal um 1 Jahr zu verlängern. Für Preisanpassungen gilt Ziffer 8.6 EVB-IT-Erstellungs-AGB. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in die Verlängerungsoptionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlä-gerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der/des AN bzw. Sitz der AG'in in Bonn und Berlin
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen
verfügt. Die/Der AN ist für die Auswahl und vertragliche Bindung der Projektmitglieder verantwortlich und garantiert die Verfügbarkeit des im Angebot vorgeschlagenen Personals während
der gesamten Vertragslaufzeit.
Die/Der AN stellt die kontinuierliche Leistungserbringung v. a. durch eine effektive und vorausschauende Personaleinsatzplanung insbesondere mit Blick auf Aufwandsspitzen sicher.
Sie/Er gewährleistet eine transparente und leistungssichere Abwesenheits- bzw. Vertretungsregelung. Die Fortführung des Vorhabens bei Ausfall der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen ist über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Sie/Er gewährleistet eine transparente und leistungssichere Abwesenheits- bzw. Vertretungsregelung. Die Fortführung des Vorhabens bei Ausfall der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen ist über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Gängige Qualitätsstandards für das wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Orientierungshilfe geben
> die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,
> die einschlägigen Normen der International Organisation for Standardisation (ISO),
> das europäische Qualitätsbewertungssystem „Common Assessment Framework“ (CAF),
> die Standards für Evaluation der Gesellschaft für Evaluation e.V. (DeGEval) sowie
> das „Anforderungsprofil an eine politikrelevante Nachhaltigkeitsforschung“ (BMUB, UBA
2013).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibungen gemäß Kriterienkatalog 03.01.01
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 40
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf
Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet
die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 043-126664 (2023-02-24)
Ergänzende Angaben (2023-03-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Anwendersoftware📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer
erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus
rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht
veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer
erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus
rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht
veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-09 📅
Name: codematix GmbH
Postanschrift: Felsbachstr. 5
Postort: Jena
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland 🇩🇪 Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Referenz Zusätzliche Informationen
Den Zuschlag hat der unter "Auftragsvergabe" genannte Wirtschaftsteilnehmer
erhalten. Die Angabe des Auftragswertes unter Nr. V.2.4) i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus
rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht
veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Quelle: OJS 2023/S 094-290520 (2023-05-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die
tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Kurze Beschreibung:
Erforderlich ist die Konzipierung und Errichtung einer Webanwendung, die: > den bestehenden Prozess des Refinanzierungsverfahrens, insbesondere die
Berechnungen sowie die Bescheiderstellung automatisiert,
> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten ExcelDateien verwaltet werden, um einen Gesamtüberblick über die bislang
erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige
Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die
Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren
Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit
den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
> die nach der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erforderliche
Verzinsung integriert.
Dazu sind an die Einrichtung und den Betrieb der Webanwendung höchste
Ansprüche,vor allem in den Bereichen Datensicherheit sowie -integrität,
Stabilität und Nachvollziehbarkeit, zu stellen.
Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der
Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich
macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden.
Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken
automatisch visualisiert werden können.
Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende
des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich
vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der
Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die
Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner
Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN)
eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen.
Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige
Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage
der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren
Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs
erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung
und Support für die Software leisten.
Der Leistungsumfang unterteilt sich in 6 Arbeitspakete, die in Dokument 03.01
Leistungsbeschreibung und deren Anlagen als Teil der elektronisch
Die Leistung ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des
Zuschlagsschreibens) zu erbringen. Mit Abnahme der Webanwendung beginnt
der einjährige Support-Zeitraum.
> mit Abnahme: Beginn einjähriger Support und Umsetzung von ggf.
identifiziertem Anpassungsbedarf.
Dauer: 26 Tage
Auftragsvergabe
Postanschrift: Felsbachstraße 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bmuv.bund.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die
tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228993054090📞
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de📧
Fax: +49 228993053302 📠
Internetadresse: www.bmuv.bund.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 230-723927 (2023-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Referenznummer: Z II 2-VSt. 1679/2023
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die
refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
(BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr
2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht
rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25
Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS
und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur
Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende
Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder
ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu
müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und
nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten
gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder
Erstattungen nötig. Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral
erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen
verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des
sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre
Grenzen.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche
Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten
Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung
erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren
beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den
Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die
nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt
werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt,
historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden
können.
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die
refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
(BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr
2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht
rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25
Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS
und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur
Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende
Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder
ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu
müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und
nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten
gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder
Erstattungen nötig. Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral
erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen
verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des
sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre
Grenzen.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche
Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten
Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung
erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren
beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den
Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die
nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt
werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt,
historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden
können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Datenbanksoftware📦 Beschreibung
Interne Kennung: Z II 2-VSt. 1679/2023
Beschreibung der Beschaffung:
Erforderlich ist die Konzipierung und Errichtung einer Webanwendung, die:
> den bestehenden Prozess des Refinanzierungsverfahrens, insbesondere die
Berechnungen sowie die Bescheiderstellung automatisiert,
> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten ExcelDateien verwaltet werden, um
einen Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige
Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
> die nach der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erforderliche Verzinsung integriert.
Dazu sind an die Einrichtung und den Betrieb der Webanwendung höchste Ansprüche,vor allem in den Bereichen Datensicherheit sowie -integrität,
Stabilität und Nachvollziehbarkeit, zu stellen.
Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich
macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden.
Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken automatisch visualisiert werden können.
Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen.
Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung und Support für die Software leisten.
Der Leistungsumfang unterteilt sich in 6 Arbeitspakete, die in Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung und deren Anlagen als Teil der elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind:
Arbeitspaket 1: Konzeption
1.1 Design
1.2 Nutzer*innen/Berechtigungssystem
1.3 Speicherung / Wiederherstellung / Schutz gegen Datenverlust
1.4 Ansichten / Layout
1.5 Suchen / Filtern
1.6 Anmeldung / Registrierung
1.7 Sprache
1.8 Export-Möglichkeit und Erstellung von Templates
1.9 File-Upload
1.10 Visualisierungen
1.11 Datenschutz und Datensicherheit
1.12 Rechte
Arbeitspaket 2: Programmierung Felder und Berechnungen
2.1 Felder
Arbeitspaket 3: Import und Validierung der historischen Daten
Arbeitspaket 4: Programmierung der Bescheide und Anlagen
Arbeitspaket 5: Dokumentation, Schulung und Testing
Arbeitspaket 6: Pflege, Support und Weiterentwicklung
Die Leistung ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen. Mit Abnahme der Webanwendung beginnt
der einjährige Support-Zeitraum.
Die Webanwendung muss spätestens am 1. Januar 2025 voll einsatzfähig sein.
Eine erste Grobplanung sieht folgende Meilensteine vor:
> innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung: virtuelles Kick-Off Meeting
> 25.9. 23 Start Testing Grundfunktionen der Anwendung
> Nov. 23 Go-Live Grundfunktionen der Anwendung
> Mai. 24 Testing Bescheiderstellung
> 1.7.24 Go-Live Bescheiderstellung
> mit Abnahme: Beginn einjähriger Support und Umsetzung von ggf.
identifiziertem Anpassungsbedarf.
Erforderlich ist die Konzipierung und Errichtung einer Webanwendung, die:
> den bestehenden Prozess des Refinanzierungsverfahrens, insbesondere die
Berechnungen sowie die Bescheiderstellung automatisiert,
> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten ExcelDateien verwaltet werden, um
einen Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige
Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
> die nach der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erforderliche Verzinsung integriert.
Dazu sind an die Einrichtung und den Betrieb der Webanwendung höchste Ansprüche,vor allem in den Bereichen Datensicherheit sowie -integrität,
Stabilität und Nachvollziehbarkeit, zu stellen.
Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich
macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden.
Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken automatisch visualisiert werden können.
Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen.
Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung und Support für die Software leisten.
Der Leistungsumfang unterteilt sich in 6 Arbeitspakete, die in Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung und deren Anlagen als Teil der elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind:
Arbeitspaket 1: Konzeption
1.1 Design
1.2 Nutzer*innen/Berechtigungssystem
1.3 Speicherung / Wiederherstellung / Schutz gegen Datenverlust
1.4 Ansichten / Layout
1.5 Suchen / Filtern
1.6 Anmeldung / Registrierung
1.7 Sprache
1.8 Export-Möglichkeit und Erstellung von Templates
1.9 File-Upload
1.10 Visualisierungen
1.11 Datenschutz und Datensicherheit
1.12 Rechte
Arbeitspaket 2: Programmierung Felder und Berechnungen
2.1 Felder
Arbeitspaket 3: Import und Validierung der historischen Daten
Arbeitspaket 4: Programmierung der Bescheide und Anlagen
Arbeitspaket 5: Dokumentation, Schulung und Testing
Arbeitspaket 6: Pflege, Support und Weiterentwicklung
Die Leistung ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen. Mit Abnahme der Webanwendung beginnt
der einjährige Support-Zeitraum.
Die Webanwendung muss spätestens am 1. Januar 2025 voll einsatzfähig sein.
Eine erste Grobplanung sieht folgende Meilensteine vor:
> innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung: virtuelles Kick-Off Meeting
> 25.9. 23 Start Testing Grundfunktionen der Anwendung
> Nov. 23 Go-Live Grundfunktionen der Anwendung
> Mai. 24 Testing Bescheiderstellung
> 1.7.24 Go-Live Bescheiderstellung
> mit Abnahme: Beginn einjähriger Support und Umsetzung von ggf.
identifiziertem Anpassungsbedarf.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der/des AN bzw. Sitz der AG'in in Bonn und Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-09 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die AG‘in hat das Recht, die Pflegeleistungen gemäß Nr. 5. und Weiterentwicklung und Anpassung gemäß Nr. 6 des EVB-IT Erstellungsvertrages zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den genannten Preisen, 3-mal um 1 Jahr zu verlängern. Für Preisanpassungen gilt Ziffer 8.6 EVB-IT-Erstellungs-AGB. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die
AG‘in die Verlängerungsoptionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in
Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG‘in hat das Recht, die Pflegeleistungen gemäß Nr. 5. und Weiterentwicklung und Anpassung gemäß Nr. 6 des EVB-IT Erstellungsvertrages zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den genannten Preisen, 3-mal um 1 Jahr zu verlängern. Für Preisanpassungen gilt Ziffer 8.6 EVB-IT-Erstellungs-AGB. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die
AG‘in die Verlängerungsoptionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in
Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Z II 2-VSt. 1679/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Angebot der codematix GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: codematix GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID DE245305523
Postanschrift: Felsbachstraße 5
Postleitzahl: 07745
Postort: Jena
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@codematix.de📧
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. EVB-IT Erstellungsvertrag
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Nationale Registrierungsnummer: 991-06372-47
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bmuv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +4922894490📞
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Vorbereitung der Auslieferung der Anwendung in die BMUV-Umgebung fallen zusätzliche Leistungen an. Ohne diese zusätzlichen Leistungen ist eine Auslieferung in der BMUV-Umgebung nicht möglich. Dies ist allerdings Voraussetzung für den Betrieb der Anwendung.
Im Rahmen der Vorbereitung der Auslieferung der Anwendung in die BMUV-Umgebung fallen zusätzliche Leistungen an. Ohne diese zusätzlichen Leistungen ist eine Auslieferung in der BMUV-Umgebung nicht möglich. Dies ist allerdings Voraussetzung für den Betrieb der Anwendung.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Ergänzung der Beschreibung der Leistung:
• Fehlersuche und Austausch ECOS Sticks,
• Anpassungen der CI-Konfiguration für die Verwendung der Nexus-Repositories in der BMUV-Umgebung und der Build-Pipeline an die Integration der hausinternen Nexus-Instanz,
• Konfiguration der CI-Variablen im BMUV-Gitlab für das Deployment,
• Anpassung der Docker Compose Konfiguration und der Anwendung für die Verwendung von Volumes (Backups),
• Anpassungen Angular Dockerfile, NPM Lockfile, Debug Outputs,
• Anpassung Gradle-Konfiguration für die Integration des Nexus-Repository,
• Implementierung Docker-Image für Backend,
• Anpassung der NPM Registry URLs bzgl. https und Umgehung Zertifikatsüberprüfung,
• Anpassung Konfiguration Elasticsearch Image & Test Deployment,
• Anpassungen der LDAP-Funktionalität an Besonderheiten des BMUV Verzeichnisdienst, insb.
o Common Name (CN) mit Sonderzeichen,
o unaufgelöste Referenzen in LDAP-Einträgen (Besonderheit Microsoft AD),
o gesondertes BMUV-spezifisches Attribut für Nutzername
• Fehlersuche und Austausch ECOS Sticks,
• Anpassungen der CI-Konfiguration für die Verwendung der Nexus-Repositories in der BMUV-Umgebung und der Build-Pipeline an die Integration der hausinternen Nexus-Instanz,
• Konfiguration der CI-Variablen im BMUV-Gitlab für das Deployment,
• Anpassung der Docker Compose Konfiguration und der Anwendung für die Verwendung von Volumes (Backups),
• Anpassungen Angular Dockerfile, NPM Lockfile, Debug Outputs,
• Anpassung Gradle-Konfiguration für die Integration des Nexus-Repository,
• Implementierung Docker-Image für Backend,
• Anpassung der NPM Registry URLs bzgl. https und Umgehung Zertifikatsüberprüfung,
• Anpassung Konfiguration Elasticsearch Image & Test Deployment,
• Anpassungen der LDAP-Funktionalität an Besonderheiten des BMUV Verzeichnisdienst, insb.
o Common Name (CN) mit Sonderzeichen,
o unaufgelöste Referenzen in LDAP-Einträgen (Besonderheit Microsoft AD),
o gesondertes BMUV-spezifisches Attribut für Nutzername