Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Oberkirch und Lahr ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Lose 1-2) (Anlagen 1-1a) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von
dem Auftragnehmer im Übrigen in den Losen 1-3 zwingend einzuhalten:
- Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes (Los 1-2);
- Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom
22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019;
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung);
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019);
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren,die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand:
10.07.2019);
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW);
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019;
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018;
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019);
- Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018);
- Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019);
Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1a).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: 2022-12-BOK1a-Bau 3
Kurze Beschreibung:
“Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Oberkirch und Lahr ein passives...”
Kurze Beschreibung
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Oberkirch und Lahr ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
“Mit dem Angebot sind zusätzlich von dem Bieter einzureichen:”
Quelle: OJS 2023/S 056-166764 (2023-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1224679.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge