Ersatzbeschaffung im Fahrzeugbestand des Amt 37
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Lieferung 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20)
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-10.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-11-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzbeschaffung im Fahrzeugbestand des Amt 37
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Lieferung 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20)
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 70% Preis, 30% Ausführung (Leistungsmerkmale)
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-12 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-13 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2023-12-13 09:31:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 6551282 📞
Fax: +49 361 6551289 📠
URL: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545780 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545780 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 361 573321059 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 6551282 📞
Fax: +49 361 6551289 📠
URL: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 218-687739 (2023-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzbeschaffung im Fahrzeugbestand des Amt 37
Referenznummer:
OVL 1330/23-37
Kurze Beschreibung: Lieferung 2 Stück Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20)
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
OVL 1330/23-37
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von zwei Stück Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11, DIN 14530-27/A1:2016-04, DIN 14530-27/A2:2017-06, DIN 14530-27/A3:2018-12, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14800-18, Schulungsmaßnahmen für einen festgelegten Personenkreis und einen Wartungsvertrag
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 70% Preis, 30% Ausführung (Leistungsmerkmale)
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-12 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-13 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2023-12-13 09:31:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben).
Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben:
- Liste mit drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen genannten Angaben
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
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Ausschlussgrund:
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs): Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Bestbieter): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG), die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG) und die Verpflichtungen zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen und Sanktionen (ThürVgG) sowie für jeden vorgesehenen Nachunternehmer die Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG) nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 6551282 📞
Fax: +49 361 6551289 📠
URL: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545780 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545780 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 16900334-0001-29
Abteilung: Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 361 573321059 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 6551282 📞
Fax: +49 361 6551289 📠
URL: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 218-687739 (2023-11-10)
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