Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Mit dem Angebot außerdem einzureichen sind:
4. Entgegen der Anforderung gem. Eigenerklärung zur Eignung 124 "Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind" (VHB Formular 124 Seite 1 unten) wird gefordert:
Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen mit den entsprechenden Angaben gemäß Formular 124
-Art der ausgeführten Leistung;
-Auftragssumme;
-Ausführungszeitraum;
-stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
-Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
-stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
-Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, komplett Ersatzneubau, Teilersatzneubau);
-Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
-ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
-Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
An die Referenz werden folgende Mindestkriterien gestellt:
- Straßenbrücke über mind. 2-gleisige, elektrifizierte und während den Arbeiten unter Betrieb befindlichen DB-Strecke
- Fertigstellung/Abgeschlossen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (31.10.2018 bis 31.10.2023). Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die belegte Abnahme (z.B. durch ein Abnahmeprotokoll) erfolgt ist.
Ebenfalls als abgeschlossen gelten Referenzen, die bis zur genannten Fertigungsfrist im Wesentlichen fertig gestellt sind. Als Wesentlich fertig gilt das Brückenbauwerk, wenn eine Teilabnahme erfolgt ist und die Brücke bereits für den Verkehr freigeben ist (Teilinbetriebnahme) und nur noch unwesentliche Restarbeiten ausstehen.
- Leistungserbringung unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber
Weisen die eingereichten Referenzen die zuvor genannten Mindestkriterien nicht auf, wird das Angebot ausgeschlossen.
5. Referenzen und Lebensläufe des leitenden Personals (Oberbauleiter, Bauleiter, Polier), die für die Abwicklung des Projekts eingesetzt werden
6. Eigenerklärung, dass die im Zusammenhang mit den Arbeiten eingesetzten technischen Fachkräfte über folgende Qualifikation verfügen:
- Zulassung gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 und 4 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- Fachkundenachweis/Bescheinigung gemäß TRGS 517 , Ziff. 2.11 iVm Anlage 4
(Technische Regeln für Gefahrstoffe 517 - Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen)
- Sachkundenachweis gemäß TRGS 519, Ziff. 2.7
(Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten)
- Sachkundenachweis gem. DGUV Regel 101-004, Ziff. 5.2 /TRGS 524 für den Aufsichtsführenden
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche
Technische Regeln für Gefahrstoffe 524 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen)
- Gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) für die Ausführungsklasse EXC 2 und EXC 3 (Nachunternehmer)
- Eigenerklärung über den Einsatz einer "Fachkraft für Straßenmarkierungen" gem. ZTV M 13 Ziffer 10
- Abfallnachweisverfahren (eANV): Die mit der Entsorgung von gefährlichen Abfällen beteiligten Unternehmen müssen bei der zentralen Koordinationsstelle des Bundes (ZKS) registriert sein. Es sind Bestätigungen über die Registrierung bei der zentralen Koordinierungsstelle des Bundes (ZKS) vorzulegen.
- Kampfmittelsondierung: Zulassung der Firma nach § 7 SprengG
Alle unter Nr. 6 gelisteten Forderungen / Nachweise / Qualifikationen etc. sind mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Arbeitsbeginn dem AG unaufgefordert zu übergeben.
Die unter Nr. 6. gelisteten Forderungen / Nachweise / Qualifikationen etc. haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AG behält sich vor auch weitere Forderungen/Nachweise etc., die in den vertraglich vereinbarten Unterlagen enthalten sind und für die Arbeiten erforderlich sind, vor Arbeitsbeginn einzufordern.
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 6 ist die Eigenerklärung mit dem entsprechenden Formular (,,Formular Eigenerklärung zur Eignung'') zu erbringen, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Fortsetzung siehe Zusätzliche Informationen (BT-772)