Jährliche Reinigung und Kontrolle des Zustands der Entwässerungsleitungen der ehemaligen Kreismülldeponien Tuningen und Hüfingen. Der zu vergebende Auftrag wird in einem Los ausgeschrieben. Die Arbeiten werden für 4 Jahre, von 2024 bis einschließlich 2027, vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, falls er nicht bis zum 30.06. das aktuellen Ausführungsjahres, 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 bzw. 30.06.2029, von einem der beiden Vertragspartner, Auftraggeber oder Auftragnehmer, gekündigt wird. Der Auftrag verlängert sich maximal um 3 Jahre. Spätestens mit den Arbeiten im Jahr 2030 endet das Vertragsverhältnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung Reinigung und TV-Inspektionen der Entwässerungssysteme auf den Deponien Tuningen und Hüfingen
Kurze Beschreibung:
Jährliche Reinigung und Kontrolle des Zustands der Entwässerungsleitungen der ehemaligen Kreismülldeponien Tuningen und Hüfingen. Der zu vergebende Auftrag wird in einem Los ausgeschrieben. Die Arbeiten werden für 4 Jahre, von 2024 bis einschließlich
2027, vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, falls er nicht bis zum 30.06. das aktuellen Ausführungsjahres, 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 bzw. 30.06.2029, von einem der beiden Vertragspartner, Auftraggeber oder Auftragnehmer, gekündigt wird. Der Auftrag verlängert sich maximal um 3 Jahre. Spätestens mit den Arbeiten im Jahr 2030 endet das Vertragsverhältnis.
Jährliche Reinigung und Kontrolle des Zustands der Entwässerungsleitungen der ehemaligen Kreismülldeponien Tuningen und Hüfingen. Der zu vergebende Auftrag wird in einem Los ausgeschrieben. Die Arbeiten werden für 4 Jahre, von 2024 bis einschließlich
2027, vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, falls er nicht bis zum 30.06. das aktuellen Ausführungsjahres, 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 bzw. 30.06.2029, von einem der beiden Vertragspartner, Auftraggeber oder Auftragnehmer, gekündigt wird. Der Auftrag verlängert sich maximal um 3 Jahre. Spätestens mit den Arbeiten im Jahr 2030 endet das Vertragsverhältnis.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E84182742
Beschreibung der Beschaffung:
Jährliche Reinigung und Kontrolle des Zustands der Entwässerungsleitungen der ehemaligen Kreismülldeponien Tuningen und Hüfingen. Der zu vergebende Auftrag wird in einem Los ausgeschrieben.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, falls er nicht bis zum 30.06. das aktuellen Ausführungsjahres, 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 bzw. 30.06.2029, von einem der beiden Vertragspartien, Auftraggeber oder Auftragnehmer, gekündigt wird. Der Auftrag verlängert sich somit maximal um 3 Jahre. Spätestens mit den Arbeiten im Jahr 2030 endet das Vertragsverhältnis.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, falls er nicht bis zum 30.06. das aktuellen Ausführungsjahres, 30.06.2027 bzw. 30.06.2028 bzw. 30.06.2029, von einem der beiden Vertragspartien, Auftraggeber oder Auftragnehmer, gekündigt wird. Der Auftrag verlängert sich somit maximal um 3 Jahre. Spätestens mit den Arbeiten im Jahr 2030 endet das Vertragsverhältnis.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-24 14:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-25 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung erfolgt nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22032024 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-25 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung erfolgt nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenz/-en als Eigenerklärung über Kanalreinigungs- und -inspektionsarbeiten:…
… Referenzen über ausgeführte Kanalreinigungs-, Fräs- und optische Inspektionsarbeiten auf
Hausmülldeponien mit Angabe Ansprechpartner des AG.
… Angaben über Reinigungsfahrzeug/Spülschlauch
Wasserrückgewinnung für Sickerwasser einsetzbar?:
Pumpenleistung am Pumpenausgang (l/min):
max. Wasserdruck am Pumpenausgang (bar):
Gewicht Spülschlauch (kg/lfm):
Durchmesser Spülschlauch:
max. Länge Spülschlauch (m):
max. Druckbelastung des Spülschlauches (bar):
vorgesehene Düsen
… Angaben über Personal
Für die Kanalreinigung ist nur erfahrenes Personal einzusetzen. Anzahl der Beschäftigten, die für die Arbeiten vor Ort eingesetzt werden.
Spülung:
Kamerabefahrung:
… Angaben zur Inspektionskamera
Fabrikat/Kameratyp:
Länge Kamerakabel (m):
Einsatzbereich der kleinsten/größten Leitungsinnendurchmesser je eingesetzter Kamera:
Höhen- und Temperaturmessprofile
Messgenauigkeit der Höhenprofilmessung:
Messbereich der Höhenprofilmessung:
Messgenauigkeit der Temperaturmessung:
Messbereich der Temperaturmessung:
Angaben über die Möglichkeit den Leitungsinnendurchmesser sowie Rohrverformungen elektronisch zu messen:
Angaben über den kleinsten Innendurchmesser bei dem Temperatur- und Neigungsmessungen durchgeführt werden können
Unterlagen über durchgeführte Höhen- und Temperaturmessprofile, die über eine Kamerabefahrung
aufgenommen wurden, sind dem Angebot beizulegen.
Ebenso ist eine Ex-Schutz-Bescheinigung der Inspektionskamera für Zone 1 einer amtlich anerkannten
Prüfstelle beizulegen.
… Angaben über einsetzbare sicherheitstechnische Geräte zum Einstieg in Sickerwasserschächte
Dem Bieterangebot ist eine Geräteliste beizulegen.
… Angaben zur Kanalreinigung mit Fräskopf bzw. Kettenschleuder
Fräskopf
Fabrikat/Typ/Beschreibung:
Kettenschleuder
Fabrikat/Typ/Beschreibung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: 08326-A1784-40
Postanschrift: Am Hoptbühl 2
Postleitzahl: 78048
Postort: Villingen-Schwenningen
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.laufer@lrasbk.de📧
Telefon: +4977219130📞
URL: http://www.lrasbk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84182742🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E84182742🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E84182742🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 247-784500 (2023-12-20)