Die AOK NordWest beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre oder länger bereitzuhalten sind, jeweils für eine Mindestlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externe Lagerung von Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen der AOK NordWest
Kurze Beschreibung:
“Die AOK NordWest beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs...”
Kurze Beschreibung
Die AOK NordWest beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre oder länger bereitzuhalten sind, jeweils für eine Mindestlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.
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Produkte/Dienstleistungen: Archivierung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchschnittlich werden von den Abrechnungszentren insgesamt ca. 1.779.000 Verordnungen pro Monat abgerechnet. Diese Angabe basiert auf Auswertungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchschnittlich werden von den Abrechnungszentren insgesamt ca. 1.779.000 Verordnungen pro Monat abgerechnet. Diese Angabe basiert auf Auswertungen der Jahre 2021/2022 mit gleichbleibender Entwicklung bis zum Jahr 2023. Mit der Einführung des eRezeptes (verpflichtend ab dem 01.01.2024) wird die Menge voraussichtlich kontinuierlich sinken. Das angegebene Volumen stellt keine garantierte Abrufmenge dar und kann sowohl nach oben als auch unten abweichen. Die Abrechnungszentren und Direktabrechner liefern die Verordnungen jeweils 1-mal monatlich in genormten Pappkartons (bis 3.000 Verordnungen pro Karton) mit der Abmessung 17 cm x 40 cm x 12 cm (B x T x H) direkt zum Lagerort des Auftragnehmers an. In 60 % der Fälle können die Verordnungen z. B. in anderen Kartonagen oder bei kleinen Mengen per Brief angeliefert werden. Die von der Norm abweichenden Kartonagen können direkt eingelagert werden. Die kleineren Mengen z. B. Versand per Brief, können umgepackt werden. Die angelieferten Verordnungen aus den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sind für den Sprechstundenbedarf aus organisatorischen Gründen getrennt voneinander zu lagern. Des Weiteren werden die Krankenhausverordnungen und die der sonstigen Leistungserbringer (z. B. Sanitätshäuser etc.) separat gelagert.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort der Standort des Auftragnehmers.”
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-19 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(2) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(2) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen": Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen": Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro pro Kalenderjahr sowie Vermögensschäden inklusive Datenschutz in Höhe von 1.500.000,00 Euro, davon 300.000 EUR für Datenschutzschäden pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Referenzen): Die Auftraggeberin prüft, ob der Bieter die geforderte Leistung zur Externen Lagerung von Arzneimittel- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Referenzen): Die Auftraggeberin prüft, ob der Bieter die geforderte Leistung zur Externen Lagerung von Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen erfüllen kann. Dazu weist der Bieter nach, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten, mindestens 50 Prozent der zu archivierenden Verordnungen inklusive der Ziehungen in den letzten drei Jahren (12/2020 bis 11/2023) ordnungsgemäß und einwandfrei eingelagert wurden. Zwingend anzugeben sind: Auftraggeber (Telefonnummer Ansprechpartner/in), Anzahl der archivierten Kartons, Anzahl durchgeführter Ziehungen, Leistungszeitraum. Es sind 22.000.000 Verordnungen einzulagern. Zudem sind etwa 600 Ziehungen pro Monat (7.200 Verordnungen pro Jahr) durchzuführen. Davon hat der Bieter nachzuweisen, dass er mindestens 50 % archivieren und ziehen kann. Mindestanforderung: mindestens 11.000.000 Verordnungen archiviert und 300 Ziehungen pro Monat durchgeführt wurden. Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 3) erforderlich. Wichtig ist, dass diese im gleichen Zeitraum von 12 Monaten erbracht wurden und nicht älter als drei Jahre sind (Stichtag ist Ablauf der Angebotsfrist).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufgrund der hier nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichen wurden die Bedingungen für den Auftrag unter der Rubrik "Verfahren", Punkt 2.1.4...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufgrund der hier nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichen wurden die Bedingungen für den Auftrag unter der Rubrik "Verfahren", Punkt 2.1.4 Zusätzliche Angaben" angegeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHHLV
(I) Ergänzende Angaben zu den unter "Bedingungen für die Auftragsvergabe" aufgeführten Bedingungen: (1)...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHHLV
(I) Ergänzende Angaben zu den unter "Bedingungen für die Auftragsvergabe" aufgeführten Bedingungen: (1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. Hinweis zu Ziffer (1) Betriebshaftpflichtversicherung: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen. (2) Angaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit (2a) Eigenerklärung, dass die beiliegenden Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie deren Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.; (2b) Angaben des Datenschutzbeauftragten, IT-Verantwortlichen und sofern vorhanden des IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters; (2c) Angaben Datenverarbeitungsstandorte des Bieters/Auftragsverarbeiters (2d) Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art.32 EU-DSGVO für die Auftragsverarbeitung (Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und zur Sicherstellung des Datenschutzes, wie beispielsweise eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden - der Datenschutz Auditierungen (Zertifikate)). (2e) Übersicht Unterauftragnehmer (Übersicht über die für den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 der Datenschutzbestimmungen tätigen Unterauftragnehmer jeglichen Grades, die die Daten des Verantwortlichen verarbeiten.) (2f) Übersicht über die Wartungsfirmen (Übersicht über die für den Auftragsverarbeiter tätigen Prüf- und (Fern-) Wartungsfirmen inklusive Unterauftragnehmer jeglichen Grades, die die eingesetzten automatisierten Verfahren oder die eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag prüfen oder warten und bei denen im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten ein Zugriff auf personenbezogene Daten/Beschäftigtendaten nicht ausgeschlossen werden kann - vgl. § 80 Abs. 5 SGB X.) (2g) Vorlage eines vom Bieter/Auftragsverarbeiter verwendeten Musters "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit" Hinweis zu Ziffer (2) Datenschutz: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind die Unterlagen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen soweit zutreffend für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, vom Eignungsverleiher datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. (c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind die zuvor genannten Unterlagen soweit zutreffend für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, vom Unterauftragnehmer datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen. (3) Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) findet Anwendung. (II) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 243-765816 (2023-12-15)