Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens
drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer
Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen
angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und
200.000 €).
3.4.2.2 Gütesiegel
Es wird ein Gütesiegel für die angebotenen Futtermittel
gefordert. Beispielhaft wird dazu das durch die DEKRA
abgegebene GMP+ Zertifikat (Good Manufacturing Practice) für
Futtermittel genannt.
Zu den angebotenen Produkten gilt zudem das Vorhandensein
einer betriebsinternen Qualitätssicherung, welche mindestens:
- Die Wareneingangskontrolle,
- Das Vorbeugen von Schädlingsbefall
beinhaltet.
3.4.2.3 Zertifizierte Tiernahrung und Einstreumittel
Erklärung über die Einhaltung der lt. Leistungsbeschreibung
unter der Ziffer 1 genannten gesetzlichen Anforderungen an die
Herstellung, Verarbeitung wie auch die Anwendung der
HACCP- Grundsätze (Hazard Analysis and Critical Control
Points) in der Futtermittelerzeugung in Form einer
Eigenerklärung bzw. sofern vorhanden die Vorlage einer Zertifizierung.