Auftragsbekanntmachung (2023-03-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadtverwaltung Weimar für Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH - Staatstheater Thüringen”
Postanschrift: Theaterplatz 2
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Telefon: +49 3643/762309📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643/762326 📠
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.weimar.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45835847🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E45835847🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH - Staatstheater Thüringen”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater des DNT Weimar
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦
Kurze Beschreibung:
“Gesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater 2023 des Deutschen Nationaltheaters Weimar.
Gesucht wird ausschließlich ein Gesamtanbieter.”
Gesucht wird ein Dienstleister zur veranstaltungstechnischen Absicherung des Sommertheaters 2023 des
Deutschen Nationaltheaters Weimar.
Gesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater "Der Diener zweier Herren" des DNT Weimar am e-
Werk Weimar
Lieferung, Entladen, Aufbau, Proben und Vorstellungsbetreuung, Abbau, Verladen und Abtransport im
Zeitraum vom 15.05.2023 bis 21.07.2023 ausschließlich als Generalauftragnehmer (Bühnenbau, Traversenbau,
Zuschauertribünenbau, Licht-, Ton- und Videoequipment, Container, Bauzaun inkl. notwendiger Baubücher,
Statiken und Abnahmen durch die zuständigen Behörden)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-07-21 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option der zweimaligen Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr
Wenn der Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 bzw. bis zum 30.09.2024 vom Auftragnehmer oder bis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Option der zweimaligen Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr
Wenn der Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 bzw. bis zum 30.09.2024 vom Auftragnehmer oder bis 28.02.2024 bzw. 28.02.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch für das Sommertheater am e-werk in Weimar für den Folgetermin.
Der Vertrag endet spätestens mit dem Sommertheater am e-werk in Weimar 2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gemäß § 44 VgV:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise gemäß § 44 VgV:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung);
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/
fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gemäß § 45 VgV:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend;
- Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gemäß § 45 VgV:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend;
- Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 15 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Nachweis auf Verlangen);
- Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 10,0 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung);
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/
fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
“- jeweils mindestens 1,0 Mio. EUR Umsatz pro Jahr (für zwei Jahre aus dem Zeitraum 2019-2022)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise nach § 46 VgV:
- Vorlage 3 geeigneter Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu durchgeführten Schauspiel- oder Musiktheaterproduktionen (mit Angabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise nach § 46 VgV:
- Vorlage 3 geeigneter Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu durchgeführten Schauspiel- oder Musiktheaterproduktionen (mit Angabe Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum). Es müssen Open Air Produktionen mit einer Laufzeit von mindestens 5 Wochen sein. Die Referenzen müssen den Bereich der Komplettproduktion sowie die Bereiche Audio/ Licht/ Bühne/ Tribüne enthalten.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personen entsprechend den Anforderungen qualifiziert sind und im Fall der Zuschlagserteilung in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung);
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter
https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Weiterhin sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- erforderliche DPVT- bzw. DIN-Zertifizierungen oder gleichwertig;
- komplette Personalplanung;
- Referenzen und Qualifizierungsnachweise des eingesetzten Fachpersonals;
- detailliertes Beschallungskonzept;
- komplette Frequenzplanung;
- Detailkonzept für die automatisierte akustische Ortung;
- Konzept für die Sicherheitsbeleuchtung;
- sämtliche Statiken für Tribüne/ Bühne/ Tower
- komplette Materialliste
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- jeweils mindestens 20 Beschäftigte pro Jahr (für zwei Jahre aus dem Zeitraum 2019-2022)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen nach § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Auf Verlangen ist das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-13
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-13
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsabgabe elektronisch in Textform;
Bieter sind nicht zugelassen
“Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3643762309📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2023/S 052-152963 (2023-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 052-152963
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Gesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater des DNT Weimar
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Neumann & Müller GmbH & Co.KG
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 093-286153 (2023-05-10)