Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In der Maßnahme kommen je nach Los Lehrkräfte bzw. Ausbilder, Sozialpädagogen und Vermittler zum Einsatz.
Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben in Höhe von 0,1 Stelle zur Verfügung zu stellen vorzuhalten. Es kann eine Projektleitung in Höhe von 0,1 Stelle zur Verfügung gestellt werden.
Für die Lose 1, 2 und 3 ist ein Ausbilder je Klasse einzusetzen. Für das Los 4 ist eine Lehrkraft je Klasse einzusetzen. Zzgl. zur täglichen Unterrichtszeit kann jeweils eine Zeitstunde pro Tag als Vor- bzw. Nachbereitungszeit angesetzt und kalkuliert werden. Der Anteil der sozialpädagogischen Betreuung und des Vermittlers ergibt sich jeweils aus dem Los- und Preisblatt.
Bei der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master), Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger und staatlich anerkannte Arbeitserzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
Im Rahmen des Loses 2 ist ein Vermittler einzusetzen.
Beim Vermittler wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Der Vermittler muss über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, davon mindestens eine zweijährige Erfahrung in der beruflichen Eingliederung der Zielgruppe und eine einjährige betriebliche Erfahrung.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen.
Bei dem gesamten Personal werden umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) vorausgesetzt.
Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen müssen ebenfalls vorhanden sein.
Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmenden Jugendliche befinden können, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive der laut Vergabeunterlagen geforderten Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten.
Der Bieter muss ab Beginn der Maßnahme gewährleisten, dass PC-Arbeitsplätze (PC, Flachbildschirme, Software und Drucker), die für Teilnehmende eingesetzt werden, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 24 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind.
Die Nutzung von Clouds ist nicht zulässig. Auf die Art. 33 und 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen. Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in geeigneten Fällen am Arbeitsplatz erstellte Dateien auf einem eigenen, üblich ausgestatteten PC zu nutzen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr.1, 3 und 5.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt. Es kommt auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die nicht selbst über die erforderliche Leistungsfähigkeit nach den festgelegten Eignungskriterien verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmern) zurückgreifen, um die entsprechenden Eignungskriterien zu erfüllen.