Auftragsbekanntmachung (2023-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GS BSZ WTH - Trockenbauarbeiten BA II (2)
Reference number: LRAMTK_AfI-2023-0033
Kurze Beschreibung:
“Trockenbauarbeiten BA II”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bau von weiterführenden Schulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Trockenbauarbeiten BA II”
Ort der Leistung: Main-Tauber-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: T:09341825721
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: afimmo@main-tauber-kreis.de📧
Telefon: +49 9341825721📞
Fax: +49 93418285721 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 220-694568 (2023-11-14)