Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort befindet sich bereits das bisherige und aktuell in Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut werden. Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt. Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden. Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte vorgesehen: 1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche 2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus 3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie Neubau Verbindungsbau. Mit dieser Ausschreibung wird beabsichtigt, folgende Leistungen zu vergeben: - Baustromanlage - Baubeleuchtung - Gebäudeerschließung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: GSM_2023_40
Kurze Beschreibung:
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die
Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort
befindet sich bereits das bisherige und aktuell in
Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates
Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die
Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur
Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut
werden.
Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit
Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer
Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt.
Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen
neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden.
Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte
vorgesehen:
1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche
2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus
3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie
Neubau Verbindungsbau.
Mit dieser Ausschreibung wird beabsichtigt, folgende Leistungen zu vergeben:
- Baustromanlage
- Baubeleuchtung
- Gebäudeerschließung
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-07 📅
Datum des Beginns: 2023-05-02 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 027-079948
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen finden Sie auch auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5466W1
Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen finden Sie auch auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5466W1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die
Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort
befindet sich bereits das bisherige und aktuell in
Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates
Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die
Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur
Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut
werden.
Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit
Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer
Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt.
Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen
neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden.
Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte
vorgesehen:
1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche
2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus
3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie
Neubau Verbindungsbau.
Mit dieser Ausschreibung wird beabsichtigt, folgende Leistungen zu vergeben:
- Baustromanlage
- Baubeleuchtung
- Gebäudeerschließung
Geschätzter Gesamtwert: 50 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Michendorf Meisenweg 1 14552 Michendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau).
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese ist durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherung oder eine Absichtserklärung der Versicherung bei Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese ist durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherung oder eine Absichtserklärung der Versicherung bei Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen nachzuweisen.
2) Es sind die folgenden Nachweise vorzulegen:
- Freistellungsbescheinigung Finanzamt
- Nachweis Sozialkasse (inkl. Bruttolohnsumme, Arbeitstunden, Zahl der Beschäftigten)
Mindeststandards:
Zu 1): Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung):
für Personenschäden von mindestens
EUR 1.500.000,00 (brutto) und für Sach- und
Vermögensschäden von mindestens EUR 1.000.000,00 (brutto);
III.2)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen des Brandenburgischen BbgVerG sind einzuhalten.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter die genannten Ausführungszeiträume einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2% Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2% Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Der Auftragnehmer wird an den allgemeinen Kosten der Baustelle dergestalt beteiligt, dass von der Netto-Schlussabrechnungssumme nachfolgende anteilige Beträge in Abzug gebracht werden:
a) Kosten für Bauwasser (Verbrauch): 0,2%
b) Kosten für Energie (Verbrauch): 0,2%
c) Kosten für Sanitäreinrichtungen: 0,2%
d) Bauleistungsversicherung: 0,2%
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen finden Sie auch auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5466W1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 027-079948 (2023-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 104630.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen finden Sie auch auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y546BPV
Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen finden Sie auch auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y546BPV
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-11 📅
Name: Boels Rental Germany GmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 30
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.boels.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 104630.51 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GSM Erweiterung Schulcampus Michendorf - Nachtragsbeauftragung Los 40 Baustrom und Baubeleuchtung
Referenznummer: 93/23
Kurze Beschreibung:
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort befindet sich bereits das bisherige und aktuell in Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut werden. Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt. Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden. Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte vorgesehen: 1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche 2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus 3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie Neubau Verbindungsbau. Mit dieser Bekanntmachung wird gem. § 22 Abs. 5 VOB/A EU die nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU zulässige Auftragsänderung veröffentlicht. Dabei wurden zusätzliche Leistungen im Bereich der Verkabelung und Schaltschränke beauftragt. Ursprünglich waren die folgenden Leistungen Gegenstand des Vertrags: - Baustromanlage - Baubeleuchtung - Gebäudeerschließung
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort befindet sich bereits das bisherige und aktuell in Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut werden. Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt. Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden. Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte vorgesehen: 1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche 2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus 3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie Neubau Verbindungsbau. Mit dieser Bekanntmachung wird gem. § 22 Abs. 5 VOB/A EU die nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU zulässige Auftragsänderung veröffentlicht. Dabei wurden zusätzliche Leistungen im Bereich der Verkabelung und Schaltschränke beauftragt. Ursprünglich waren die folgenden Leistungen Gegenstand des Vertrags: - Baustromanlage - Baubeleuchtung - Gebäudeerschließung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 61957.02 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 61957.02 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 61957.02 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 61957.02 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 93/23
Beschreibung der Beschaffung:
Vorliegend handelt es sich um die Veröffentlichung einer Auftragsänderung nach § 22 Abs. 5 VOB/A EU. Danach ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dabei darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Werts des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Die Voraussetzungen liegen hier vor. Der Ausnahmetatbestand greift, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen für den Auftraggeber unzumutbar ist und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, weil zeitgleich zu den ursrpünglichen Leistungen Tiefbauarbeiten für Trinkwasser- und Schmutzwasserverrohrung sowie Nahwärme stattfanden und aus Kostengründen entschieden wurde, die Verkabelung statt temporär bereits endgültig unter der Erde zu verlegen. Die Baustromverkabelung war somit nicht im Weg und es musste nicht erneut der Boden aufgerissen werden um die Verkabelung zu erstellen. Durch die anderen Leitungswege ergibt sich eine Massenmehrung. Zusätzlich würden andere Schaltschränke benötigt sowie LWL-Leitungen mit Leerrohren verlegt. Die Nichtbeauftragung dieser Leistungen hätte also zu erheblichen Mehrkosten in Form der dann erneut erforderlichen Kosten der Bodenarbeiten geführt. Hinzukommen würde die Tatsache, dass der Bauablauf durch die erneute Öffnung des Bodens erheblich gestört worden wäre.
Vorliegend handelt es sich um die Veröffentlichung einer Auftragsänderung nach § 22 Abs. 5 VOB/A EU. Danach ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dabei darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Werts des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Die Voraussetzungen liegen hier vor. Der Ausnahmetatbestand greift, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen für den Auftraggeber unzumutbar ist und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, weil zeitgleich zu den ursrpünglichen Leistungen Tiefbauarbeiten für Trinkwasser- und Schmutzwasserverrohrung sowie Nahwärme stattfanden und aus Kostengründen entschieden wurde, die Verkabelung statt temporär bereits endgültig unter der Erde zu verlegen. Die Baustromverkabelung war somit nicht im Weg und es musste nicht erneut der Boden aufgerissen werden um die Verkabelung zu erstellen. Durch die anderen Leitungswege ergibt sich eine Massenmehrung. Zusätzlich würden andere Schaltschränke benötigt sowie LWL-Leitungen mit Leerrohren verlegt. Die Nichtbeauftragung dieser Leistungen hätte also zu erheblichen Mehrkosten in Form der dann erneut erforderlichen Kosten der Bodenarbeiten geführt. Hinzukommen würde die Tatsache, dass der Bauablauf durch die erneute Öffnung des Bodens erheblich gestört worden wäre.
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Postanschrift: Grundschule Michendorf
Maisenweg 1
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-19 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Da es sich um eine Erweiterung des bestehenden Vertrags gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU handelt, erfolgte kein neues Vergabeverfahren.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: NT01
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-19 📅
Titel: Kabelmassen + Kabeltypen + Verteilersch
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 61957.02 💰
Niedrigstes Angebot: 61957.02 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 61957.02 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Boels Rental Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE186892090
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 30
Postleitzahl: 55129
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@boels.de📧
Telefon: 02154 92 38 80📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Michendorf
Nationale Registrierungsnummer: 12-121068614986868-27
Postanschrift: Potsdamer Straße 33
Postleitzahl: 14552
Postort: Michendorf
Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: DOMBERTRECHTSANWÄLTE Part mbB, Rechtsanwalt Philipp Buslowicz
E-Mail: vergabe@dombert.de📧
Telefon: +49 3316204270📞
Fax: +49 3316204271 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 79948-2023
Datum des Beginns: 2024-02-19 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y546ZZ3
Da es sich um eine Erweiterung des bestehenden Vertrags gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU handelt, erfolgte kein neues Vergabeverfahren. Die frühere Bekanntmachung bezieht sich auf die Vergabe des ursprünglichen Auftrags.
Da es sich um eine Erweiterung des bestehenden Vertrags gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU handelt, erfolgte kein neues Vergabeverfahren. Die frühere Bekanntmachung bezieht sich auf die Vergabe des ursprünglichen Auftrags.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: 0049 331 8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 028-081494 (2024-02-06)