Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Hausmeisterdienstleistungen zu vergeben.
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend des Bedarfes in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation.
Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen : regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich);
Das Leistungsverzeichnis (LV) stellt eine Gesamtübersicht der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten dar.Der Leistungsumfang umfasst dabei u. a. die folgenden Aufgaben/Bereiche:Sichtkontrolle/Überwachung baulicher und technischer Geräte und Anlagen;Allgemeine Hausmeistertätigkeiten /Kleine Reparaturen;Kleine Reinigungsarbeiten in Gebäuden und Außenflächen; Geringfügige Gartenarbeiten;Fremdunternehmensmanagement; (Terminvereinbarung und Begleitung von Fremdunternehmen auf der Liegenschaft); Allgemeine Verwaltungsaufgaben; Müllmanagement;
b) Bedarfsleistungen :Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind, oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten werden bei Bedarf und nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch die AG angewiesen und sind in der regulären Arbeitszeit gemäß Leistungsverzeichnis vom AN zu erbringen. Die dafür benötigten zeitlichen Ressourcen sind entspre-chend von der AG eingeplant.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Angebotspreisen einberechnet /einkalkuliert werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
- An- und Abfahrtskosten bei Grund- und Bedarfsleistungen;
- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel; (z. B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstige Hilfsmittel wie Absperrungen etc.)
- Kleinst- und Verbrauchsmaterialien wie Nägel, Schrauben, Schmierstoffe etc.;
- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
- Heranbringen von Wasser und Energie zur Verwendungsstelle; (wobei Wasser und Energie kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt werden; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten)
- Beseitigung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung und zur Gewährung der Verkehrssicherungspflicht;
Neben dem Hausmeister wird noch eine Objektleitung gefordert,die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung.Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) zwischen 07:30 bis 16:00 Uhr die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den zukünftigen AN ist eine Start-Up Phase vorgesehen. Für einen strukturierten Ablauf der Start-Up-Phase ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen, an welcher seitens des AN die Objektleitung teilnehmen muss.Die Start-Up-Phase beginnt am 25.01.2024 um 07.30 Uhr und endet am 31.01.2024 um 16:00 Uhr