Beschreibung der Beschaffung
2. Budget und Abrechnung
Die Auftraggeberin geht von einem Gesamtetat für Medieninvest während der Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption in Höhe von 400.000,00 Euro bis ca. 2,0 Mio. Euro aus. Diese Beträge können jedoch auch überschritten werden. Der Höchstbetrag, der aus diesem Vertrag während der Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption abgerufen werden kann, liegt bei 2,5 Mio. Euro.
Pro Vertragsjahr ist ein Etat für Medieninvestment in Höhe von ca. 100.000,00 Euro bis ca. 500.000,00 Euro netto vorgesehen Die Auftraggeberin kann die Verteilung des Etats auf die Vertragsjahre jedoch beliebig ändern. Der Auftraggeber sichert keinen Mindestetat an Medieninvestment zu. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf des angegebenen Medieninvestments. Es ist auch möglich, dass die Auftraggeberin gar keinen konkreten Auftrag während der Vertragslaufzeit abruft.
Für alle Aufträge sind vom Auftragnehmer separate, verbindliche Angebote mit Preisen auf Grundlage des eingereichten Preisblattes zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt kampagnen-/ projektbezogen gemäß Angebot. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen die im jeweiligen Preisblatt definierte Vergütung. Die Kosten der Influencer:innen sind im Rahmen der jeweiligen Angebote transparent an die Auftraggeberin zu kommunizieren. Zudem sind diese, inklusive aller Reise- und sonstiger anfallender Extrakosten der Influencer:innen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, vom Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin gegen Nachweis abzurechnen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine exklusive Zusammenarbeit. Der Auftraggeberin steht es mithin frei, neben dem Auftragnehmer auch Dritte zu beauftragen. Des Weiteren besteht für die Umsetzung der von der Agentur konzipierten Maßnahmen keine Abnahmepflicht. Dritte können mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt werden.
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung die vereinbarten Provisionen bzw. den vereinbarten Stundensatz gemäß Preisblatt. Diese beinhaltet nicht die Kosten der Influencer:innen und die Reisekosten, da sich diese von Influencer:in zu Influencer:in unterscheiden, jedoch alle von der Agentur zu erbringenden Leistungen.
2.1 Folgende Leistungen werden provisionsbezogen abgerechnet, so dass ein Provisionssatz vom Auftragnehmer anzugeben ist (dies beinhaltet Konzeption, Projektmanagement, Reporting und alle sonstigen Agenturkosten:
- Die Umsetzung von Paid-Kampagnen mit Influencer:innen
- Content Creation durch Influencer:innen für die Social Media Kanäle der Influencer:innen
- Social Media Takeover durch Influencer:innen
- Kanalübergreifende Kooperationen von einem Influencer und visitBerlin
Die Provision berechnet sich für alle Aufträge aus dem Medieninvest (=Gage Influencer:innen ohne Reisekosten oder sonstige Extrakosten. Diese werden der Auftraggeberin transparent offen gelegt und im Rahmen der Projekte in Rechnung gestellt.) Hierfür ist im Preisblatt jeweils ein verbindlicher Prozentsatz des Medieninvestments anzugeben,
- für Aufträge mit einem Medieninvest bis 10.000,00 Euro netto
- für Aufträge mit einem Medieninvest von 10.001,00 Euro bis 50.000,00 Euro netto
- für Aufträge mit einem Medieninvest ab 50.001,00 Euro netto
2.2 Folgende Leistungen werden auf Grundlage eines Stundensatzes abgerechnet, welcher im Preisblatt anzugeben ist:
- Organisation von Social Media Events
- Organisation von Influencer-Reisen
Die Stundensätze beziehen sich auf die Leistungen der Agentur exklusive Kosten für Influencer:innen, deren Reisemanagement und weitere flexible Kosten wie beispielsweise Locationmiete usw. beinhalten. Alle flexiblen Kosten sind transparent an die Auftraggeberin im Zuge der Angebotserstellung zu kommunizieren.
Der Auftragnehmer versendet nach Abschluss des Projektes die Rechnung für die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage freigegebener Angebote zu den gerade aktuellen Kampagnen und Projekten. Die letzte Rechnung für ein laufendes Kalenderjahr ist aus haushaltstechnischen Gründen jeweils bis zum 30. November des laufenden Jahres vorzulegen. Kampagnen oder Projekte, die den Monat Dezember umfassen, sind in Form einer Vorausrechnung ebenfalls bis zum 30. November des laufenden Jahres abzurechnen.
Festpreisangebot
Die Preis- bzw. Provisionsangaben im Angebot sind Festpreise/werte für die Laufzeit des Vertrages (einschließlich der Verlängerungsoptionen).
- Im Zuge der Ausschreibung ist eine beispielhafte Kampagnenstrategie zu entwickeln. Bitte reichen Sie diese entsprechend der Aufgabenstellung, welche Sie der Anlage Aufgabenstellung entnehmen ein. Die Wertung des beispielhaften Kampagnenkonzeptes ergibt sich aus der beigefügten Anlage Wertungsmatrix Umsetzungskonzept.
- Die Höhe der Agenturprovision (%) für Influencer:innenkampagnen (Paid), und die Stundensätze für weitere Aufträge (siehe Punkt "Budget und Abrechnung") sind in der Anlage Preisblatt anzugeben. Die Wertung des Preises ergibt sich aus der beigefügten Anlage Wertungsmatrix Preisblatt.
Für die Kampagnenstrategie und den Preis können jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl wird mit der angegebenen Gewichtung von 60 % (0,6) für das Umsetzungskonzept und 40 % (0,4) für den Preis multipliziert und jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zum Schluss werden die erreichten Punktzahlen addiert.