Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Referenzen (Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand):
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
• wenn es sich um einen Umbau einer Bürofläche innerhalb eines vorhandenen Gebäudes oder Gebäudeteils mit mindestens 2.500m² handelt,
• wenn die Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb eines Bürogebäudes durchgeführt worden sind,
• wenn ein Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde.
Zum erfolgreichen Nachweis der Erfahrung mit dem Beschaffungsgegenstand ist es ausreichend, wenn mindestens ein Referenzprojekt, das auch die sonstigen Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt, für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde. Die weiteren Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen von jedem eingereichten Referenzprojekt erfüllt werden.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, sofern in dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 1–8 abgeschlossen wurden.
Sollten weniger als 2 Referenzen eingereicht werden oder lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
- Personalkennzahlen:
Zum Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen in der eVergabe-Plattform zu machen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 2 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Des Weiteren wird die Zusage verlangt, dass die Anzahl der qualifizierten Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet), die für das Projekt zur Verfügung stehen, mindestens 2 beträgt (ein Hauptansprechpartner, sowie eine entsprechende Vertretung).
Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.