Gegenstand dieser Ausschreibung sind gemäß Anlage A1 der Angebotsbedingungen (Leistungsbeschreibung) Leistungen der Instandhaltung und Übernahme der Betriebsführung an der Verdichterstation Bobbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Referenznummer: ONTRAS-2023-0002
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung sind gemäß Anlage A1 der Angebotsbedingungen (Leistungsbeschreibung) Leistungen der Instandhaltung und Übernahme der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind gemäß Anlage A1 der Angebotsbedingungen (Leistungsbeschreibung) Leistungen der Instandhaltung und Übernahme der Betriebsführung an der Verdichterstation Bobbau.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-08 📅
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 028-080031
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
“Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. I.3) zur Verfügung:”
Quelle: OJS 2023/S 028-080031 (2023-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandhaltung und Übernahme der Betriebsführung an der Verdichterstation Bobbau
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Instandhaltung und Übernahme der Betriebsführung an der Verdichterstation Bobbau der ONTRAS Gastransport GmbH umfasst folgende Leistungen:
• die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Instandhaltung und Übernahme der Betriebsführung an der Verdichterstation Bobbau der ONTRAS Gastransport GmbH umfasst folgende Leistungen:
• die Erbringung von Instandhaltungsleistungen,
• die Übernahme der Betriebsführung sowie
• die Durchführung des Bereitschafts- und Entstörungsdienstes.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, soweit er nicht von dem Auftraggeber vor Ablauf der Festlaufzeit oder der jeweiligen verlängerten Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von zwölf (12) Monaten gekündigt wird. Die Verlängerungen sind auf 5 Jahre begrenzt.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VORWERK Pipeline- und Anlagenservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE813283195
Postanschrift: Magdeburger Chaussee 44
Postleitzahl: 06193
Postort: Petersberg OT Sennewitz
Region: Saalekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service@friedrich-vorwerk.de📧
Telefon: +49 345523590📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ONTRAS Gastransport GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE245749659
Postanschrift: Maximilianalllee 4
Postleitzahl: 04129
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf.oberschwelle@ontras.com📧
Telefon: +49 341271112580📞
URL: https://www.ontras.com🌏 Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 023-067267 (2024-01-31)