Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerbungen vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die nachzuweisende Mindestreferenz wird wie folgt bepunktet:
Kriterium 1 "Aktualität"
Fertigstellung ab 01.01.2020 1 Punkt
Kriterium 2 "Wohnfläche"
mehr als 8.000 - 10.000 m² Wohnfläche:
1 Punkt
oder
mehr als 10.000 m² Wohnfläche:
2 Punkte
Die Mindestreferenz sowie bis zu zwei weitere Referenzen werden darüber hinaus anhand folgender Kriterien bepunktet:
Kriterium 3 "Anforderungsmix"
Das Referenzprojekt umfasste:
- Preisgedämpfter Wohnungsbau
Sozialer Mietwohnungsbau (Vermietung an Personen mit Wohnberechtigungsschein) im Umfang 1% bis 30% der Wohnfläche des Projekts:
1 Punkt
oder
Sozialer Mietwohnungsbau (Vermietung an Personen mit Wohnberechtigungsschein) im Umfang > 30 % der Wohnfläche des Projekts:
2 Punkte
- Sonstiger preisgedämpfter Wohnungsbau
1 Punkt
- Neues Wohnen
Wohnflächenmix (mind. 4 Wohnungstypen (Anzahl Zimmer) oder mind. 3 Gebäudetypen (Höhe, Struktur)
1 Punkt
- Besonderes Quartierkonzept
- Quartiermanagement 1 Punkt
- Gemeinschaftsflächen (z.B. Urban Gardening, gemeinschaftliche Freiflächen für die Interaktion der Bewohnerschaft, Gemeinschaftsräume) 1 Punkt
- Besonderes Mobilitätskonzept
- Integration von Carsharing 1 Punkt
- Besondere Berücksichtigung von Radverkehr (z.B. Lastenradstellplätze, Radsharing, gute Erreichbarkeit Fahrradstellplatz, e-Bike-Ladestation) 1 Punkt
- Besonderes ökologisches Konzept
- Umfangreiche erneuerbare Energieversorgung (z.B. Solar, Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, Erdwärme, Nahwärme) 1 Punkt
- umfangreiche Berücksichtigung ökologischer Baustoffe 1 Punkt
- besonderes Begrünungskonzept für die Gebäude (Fassadenbegrünung oder intensive Dachbegrünung) 1 Punkt.
Die vorstehenden Unterkriterien können durch eine Referenz erfüllt werden oder kumuliert durch bis zu drei Referenzen. Bei Bewerbergemeinschaften können die drei Referenzen von verschiedenen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft stammen. Wird eines der vorstehenden Unterkriterien durch mehr als eine Referenz erfüllt, führt dies nicht zur mehrfachen Bepunktung, d.h. der vorstehend dargestellte Punktwert ist der Maximalwert je Unterkriterium.
Somit können durch die Bepunktung von bis zu drei Referenzen maximal 14 Punkte erlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Kriterien nicht um Mindestanforderungen handelt und im Rahmen der Bewerberauswahl kein "Mindestpunktwert" erzielt werden muss. Vielmehr werden anhand der vorstehend dargestellten Bepunktung die drei Bewerber mit den meisten Punkten für die Angebotsphase ausgewählt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, führt eine jüngere Mindestreferenz zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Fertigstellungszeitpunkten entscheidet das Los. Der Bewerber muss klar markieren, welches die Mindestreferenz ist. Reicht ein Bewerber mehr als die drei zu bewertenden Referenzen ein, muss eindeutig markiert sein, welche drei Referenzen in die Bewertung eingehen sollen. Nimmt der Bewerber die geforderte Markierung nicht vor, werden die ersten drei Referenzen entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung zur Bewertung herangezogen.