IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur? und Verbraucherschutz NRW gem. des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u.a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Diese Daten bzw. Landschaftsinformationen werden soweit möglich in einem großen Fachverfahren OSIRIS 2.0 zusammengeführt und verwaltet und in Form von Fachinformationssystemen (FIS) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Für alle Fachinformationssysteme (FIS) liegen Dokumentationen vor, die deren Inhalte, Funktionsweisen, usw. erläutern. Alle FIS liegen gebündelt in einer Serverumgebung; die Serverkonstellation ist in einem IT-Betriebskonzept (welches den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist) beschrieben. Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Fast alle FIS haben als Kernbestandteil Web-GIS-Anwendungen. Die FIS können unter http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm unter dem Gliederungsbegriff "Natur" (bzw. Klima) in Augenschein genommen werden. Es können neue FIS hinzukommen, die nach Bereitstellung durch den Ersteller automatisch in den zu pflegenden Bestand übergehen. Die hier ausgeschriebenen IT-Leistungen müssen grundsätzlich für alle FIS angeboten werden. Alle für die Leistungen notwendigen Berechtigungen auf dem Server zu arbeiten werden vom AG beim Hosting-Dienstleister erwirkt. Das Hosting der FIS erfolgt auf der Cloudcomputing Plattform vom Microsoft, als "Infrastrukture as a Service" (IaaS). Die Leistungen ist vorrangig gedacht als "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. es ist den fachlich Verantwortlichen im LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren. Insofern wird unter Unterstützungsleistungen auch die Erstellung und der 1st level support von Editiermöglichkeiten verstanden, die Bereitstellung von Administrati-onswerkzeugen zur Pflege/Aktualisierung von Nutzerverwaltungen oder die Einrichtung von WebGIS Komponenten zum Kartographieren von Daten. Im gleichen Maße muss der Auftragnehmer (AN) jedoch auch technisch aufwändigere Umstrukturierungen, Ergänzungen von neuen Inhaltsbereichen, Programmierung neuer Anwendungen, Werkzeuge und Tools, Anpassungen von Layouts, Einbinden von Webdiensten etc. selbst durchführen. Die einzelnen Beauftragungen werden in Leistungsscheinen spezifiziert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur? und Verbraucherschutz NRW gem. des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u.a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Diese Daten bzw. Landschaftsinformationen werden soweit möglich in einem großen Fachverfahren OSIRIS 2.0 zusammengeführt und verwaltet und in Form von Fachinformationssystemen (FIS) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Für alle Fachinformationssysteme (FIS) liegen Dokumentationen vor, die deren Inhalte, Funktionsweisen, usw. erläutern. Alle FIS liegen gebündelt in einer Serverumgebung; die Serverkonstellation ist in einem IT-Betriebskonzept (welches den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist) beschrieben. Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Fast alle FIS haben als Kernbestandteil Web-GIS-Anwendungen. Die FIS können unter http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm unter dem Gliederungsbegriff "Natur" (bzw. Klima) in Augenschein genommen werden. Es können neue FIS hinzukommen, die nach Bereitstellung durch den Ersteller automatisch in den zu pflegenden Bestand übergehen. Die hier ausgeschriebenen IT-Leistungen müssen grundsätzlich für alle FIS angeboten werden. Alle für die Leistungen notwendigen Berechtigungen auf dem Server zu arbeiten werden vom AG beim Hosting-Dienstleister erwirkt. Das Hosting der FIS erfolgt auf der Cloudcomputing Plattform vom Microsoft, als "Infrastrukture as a Service" (IaaS). Die Leistungen ist vorrangig gedacht als "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. es ist den fachlich Verantwortlichen im LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren. Insofern wird unter Unterstützungsleistungen auch die Erstellung und der 1st level support von Editiermöglichkeiten verstanden, die Bereitstellung von Administrati-onswerkzeugen zur Pflege/Aktualisierung von Nutzerverwaltungen oder die Einrichtung von WebGIS Komponenten zum Kartographieren von Daten. Im gleichen Maße muss der Auftragnehmer (AN) jedoch auch technisch aufwändigere Umstrukturierungen, Ergänzungen von neuen Inhaltsbereichen, Programmierung neuer Anwendungen, Werkzeuge und Tools, Anpassungen von Layouts, Einbinden von Webdiensten etc. selbst durchführen. Die einzelnen Beauftragungen werden in Leistungsscheinen spezifiziert.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und läuft längstens auch ohne Kündigung bis zum 29.02.2028 und enthält gem. Leistungsbeschreibung unter anderem Leistungen wie Systempflege, Systemwartung, Wartung und Pflege der CMS der Abteilung 2 und FB 37, Entwicklung/Weiterentwicklung der FIS-Angebote der Abteilung 2 und des Fachbereichs 37 und Consulting (IT-Technische Unterstützung der Systemplanung; IT-technische Consulting). Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Stadt: Recklinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Recklinghausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 4. Quartal 2027
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-16 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, b) Nur soweit zutreffend: "Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU)" und "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU)"
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: a) Formblatt Referenzen mit mindestens jeweils einer Referenz zu den Nummern (1) bis (3), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: (1) Pflege und Wartung von naturschutz- und klimaschutzfachlichen Systemen im Internet, die für die öffentliche Verwaltung entwickelt worden sind, (2) Webentwicklung insbesondere Web-Inhaltsentwicklung (Webseitenentwicklung) von naturschutz-, klimaschutzfachlichen Systemen im Internet, (3) Entwicklung von mindestens 3 Klient-Server Web- und WebGIS-Anwendungen aus den vergangenen 3 Jahren, die für die öffentliche Verwaltung entwickelt worden sind. /// b) Der Projektmanager, der leitende Entwickler sowie deren Stellevertreter, die später auch die Auftragsabwicklung übernehmen werden, sind aussagekräftig darzustellen. Dabei müssen insbesondere nachfolgende Angaben / Anforderungen enthalten sein: - Projektmanager: o Angabe der Funktionsbezeichnung für die Projektleitung mit kurzer Erläuterung des Aufgabeninhalts. Es müssen mindestens 4 Referenzprojekte dargestellt werden, die in den letzten 3 Jahren geleistet wurden und wo es inhaltlich um die Entwicklung umwelt- oder naturschutzfachlicher Systeme ging. o Ausführliche Darlegung der vorliegenden fachlichen Qualifikation(en) insbesondere für den jeweils genannten Kompetenzbereich (z.B. Fachinformatiker, Landschaftsökologe, Biologie, Geographie) o Der Projektmanager muss mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweisen: Master, Diplom oder höherer Abschluss in Geographie oder Landschaftsökologie oder Biologie oder in vergleichbaren naturwissenschaftlichen Fachrichtungen. Die Vergleichbarkeit des Abschlusses ist durch den Bieter zu erläutern und darzustellen. - Leitende Entwickler: o Angabe der Funktionsbezeichnung mit kurzer Erläuterung des Aufgabeninhalts von mindestens 4 Referenzprojekten, die in den letzten 3 Jahren geleistet wurden und in denen es inhaltlich um die Entwicklung von umwelt- oder naturschutzfachlichen Systemen ging. o Ausführliche Darlegung der vorliegenden fachlichen Qualifikation(en) insbesondere für den jeweils genannten Kompetenzbereich (z.B. Informatik oder Geoinformatik, oder Fachinformatiker, ...) Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Ange-bot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber recht-zeitig im Voraus abzustimmen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. /// c) Der Bieter hat in den nachfolgend aufgeführten 7 "Kompetenzbereichen" zu jedem einzelnen Spiegelstrich seine detaillierten Fachkenntnisse/Erfahrungen ausführlich darzulegen / nachzuweisen: 1. Allgemein: - Konzeption und Entwicklung von webbasierten Geo-Anwendungen, - Modellierung und Implementierung von Geodatenbanken (basierend auf der POSTGRESQL 9.2 oder höheren Version Datenbank), - Realisierung von Lösungen auf Basis der Open Source-WebGIS Frameworks. 2. Programmieren, Web-Entwicklung: - Erstellung von Webdiensten die auf das Basis PostgreSQL 9.2 basieren, - Erstellung APIs oder Webanwendungen mit der Verwendung von .NET Core 1.1.0 oder höhere Version, - Nachweis der Erstellung eines Produktes, das eine der folgenden Technologien, alle vier oder deren Kombinationen, verwendet: o HTML 5, JavaScript und CSS verwendet, o REST API, - Anbindung von JSON bzw. GeoJSON und von XML Schnittstellen. 3. Nachweis der Erstellung eines Produktes, in dessen Entwicklung die in Punkt 2 beschriebene Technologien verwendet wurden: - Nachweis der client- und serverseitigen Implementierung eines Produktes, welches ein komplexes, naturschutz- oder artenschutzfachliches Fachverfahren EDV-technisch unterstützt, - Nachweis einer Web-Gis-Anwendung, wo die Karten ohne Verwendung von bekannten Kartenservern veröffentlicht werden und die Anwendung der REST-Schnittstelle für Datenaustausch nutzt. 4. Webmapping: - Nachweis zur Erstellung von WebGis-Anwendungen mit der Verwendung von Leaflet.js, die für die Öffentliche Verwaltung entwickelt wurden, - Nachweis der Urheberschaft mindestens 1 Klient-Server Webanwendungen im HTML5-Format, die sich auf der REST-API basiert und für die Öffentliche Verwaltung entwickelt geworden ist. 5. Consultant: - Nachgewiesene Kenntnisse von Geschäftsprozessen der naturschutzfachlichen Datenverarbeitung und der Konzeption von anspruchsvollen Webapplikationen, - UML-Modellierung (vorzüglich mit Enterprise Architect). 6. Natur- und Umweltschutz-Fachkenntnisse: - Nachgewiesene Kenntnisse von Arbeitsabläufen und fachspezifischer Inhalte von Natur, Natur- und Umweltschutz; idealerweise nachgewiesen durch entsprechende inhaltliche Arbeit an Fachdatenbanken oder Realisierung entsprechender FIS. 7. Unterstützungsleistungen in der System- und Middlewareadministration - Betriebssysteme Linux (Anwendungen) und Microsoft (Clients/Server), - Umgang mit Infrastrukturadministration unter Cloudbasierte Plattformen insbesondere unter MS AZURE. Nachweise über besondere Kenntnisse, die für diese Kompetenzbereiche relevant sind, wären insbesondere Erfahrungen aus Projekten des LANUV. Die Darstellung und die Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit in dem jeweiligen Kompetenzbereich müssen möglichst konkret sein, wie unter 12.2 d) gefordert. Auf das Bearbeitungspersonal ist Bezug zu nehmen und wo immer möglich auf ein FIS, das im Internet aufgerufen werden kann. Auf eine allgemeine Darstellung der Kompetenzen des Bieters kann verzichtet werden.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Nationale Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361305-0 📞
Fax: +49 2361305-59855 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y19J5AEF1/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y19J5AEF1 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y19J5AEF1 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 571598-2019
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 41
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y19J5AEF1 1) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-Unterstützungsleistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Dienst- und Erstellungsvertrages, einschließlich der dazu gehörigen Anlagen, vergeben. 2) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. 3) Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 800.000 EUR brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 29.02.2024. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens, also 560.000 EUR brutto, erreicht sind. 4) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. 5) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto Nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, erfolgen die Zahlungen nach Wahl des Auftraggebers unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto. Die Abrechnung der IT-Leistungen gem. Nr. 3.1, 3.2 und 3.5 (EVB-IT Dienstleistungsvertrag) erfolgt quartalsweise nach Aufwand. Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen. Für IT-Leistungen gem. Nr. 3.3 und 3.4 (EVB-IT Erstellungsvertrag) müssen die Rechnungen kurzfristig nach Abnahme, spätestens jedoch bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Alle Rechnungen müssen getrennt nach den jeweiligen FIS der einzelnen Fachbereiche der Abteilung 2 und des FB 37 eingereicht werden. Hierbei müssen jeweils die einzelnen Leistungen nachvollziehbar darstellt und der jeweilige Anteil der konkret erbrachten Tätigkeit enthalten sein. Diese Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder: 1. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder 2. als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden. Weitere Erläuterungen zu "E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen" ist dem Dokument "Ausschreibungsbestimmungen" - hier: Ziffer 14 - zu entnehmen. Skontoabzug: Der Bieter muss im Leistungsverzeichnis angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe des Skontoabzuges und das Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung posi-tiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entspre-chend des Skontoabzuges neu berechnet. Bei einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-411-0 📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 233-735072 (2023-12-01)