Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(Bescheinigung der zuständigen Stelle);
2) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §
123 und § 124 GWB, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine
Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 GWB
vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist;
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder
vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation
befindet;
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche
die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten
2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind;
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
abgegeben wurden;
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
(Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei
ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV
in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die
Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".