Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Fachliteratur für die L-Bank (Printmedien und digitale nationale und internationale Medien) überwiegend aus den Fachbereichen Wirtschaft und Recht, im Einzelfall aber auch aus anderen Bereichen wie Gesundheit, IT etc. Derzeit werden vom Auftraggeber jährlich ca. 100 Printmedien und ca. 250 digitale Medien (Abonnements) bezogen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf nationalen Medien. Es werden jedoch auch vereinzelt internationale, vor allem auch englischsprachige Medien benötigt. Benötigt wird außerdem eine Software zur Bestell- und Bestandsverwaltung der Fachliteratur. Diese soll unter anderem Zugriff auf Rechnungs- und Auslieferungsdaten sowie Detailinfos zu Abonnements und Lizenzen enthalten. Bestimmte Printmedien werden sehr schnell (=taggleich) benötigt. Der Auftragnehmer muss dies in Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten können. Der Vertragsschluss der Rahmenvereinbarung ist bis zum 1. Juni 2024 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnen. Der Vertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden und sich sofern keine Kündigung ausgesprochen wird dreimalig automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Der Rahmenvertrag endet automatisch spätestens zum 31. Mai 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Fachliteratur
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Fachliteratur für die L-Bank (Printmedien und digitale nationale und internationale Medien) überwiegend aus den Fachbereichen Wirtschaft und Recht, im Einzelfall aber auch aus anderen Bereichen wie Gesundheit, IT etc. Derzeit werden vom Auftraggeber jährlich ca. 100 Printmedien und ca. 250 digitale Medien (Abonnements) bezogen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf nationalen Medien. Es werden jedoch auch vereinzelt internationale, vor allem auch englischsprachige Medien benötigt. Benötigt wird außerdem eine Software zur Bestell- und Bestandsverwaltung der Fachliteratur. Diese soll unter anderem Zugriff auf Rechnungs- und Auslieferungsdaten sowie Detailinfos zu Abonnements und Lizenzen enthalten. Bestimmte Printmedien werden sehr schnell (=taggleich) benötigt. Der Auftragnehmer muss dies in Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten können. Der Vertragsschluss der Rahmenvereinbarung ist bis zum 1. Juni 2024 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnen. Der Vertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden und sich sofern keine Kündigung ausgesprochen wird dreimalig automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Der Rahmenvertrag endet automatisch spätestens zum 31. Mai 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Fachliteratur für die L-Bank (Printmedien und digitale nationale und internationale Medien) überwiegend aus den Fachbereichen Wirtschaft und Recht, im Einzelfall aber auch aus anderen Bereichen wie Gesundheit, IT etc. Derzeit werden vom Auftraggeber jährlich ca. 100 Printmedien und ca. 250 digitale Medien (Abonnements) bezogen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf nationalen Medien. Es werden jedoch auch vereinzelt internationale, vor allem auch englischsprachige Medien benötigt. Benötigt wird außerdem eine Software zur Bestell- und Bestandsverwaltung der Fachliteratur. Diese soll unter anderem Zugriff auf Rechnungs- und Auslieferungsdaten sowie Detailinfos zu Abonnements und Lizenzen enthalten. Bestimmte Printmedien werden sehr schnell (=taggleich) benötigt. Der Auftragnehmer muss dies in Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten können. Der Vertragsschluss der Rahmenvereinbarung ist bis zum 1. Juni 2024 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnen. Der Vertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden und sich sofern keine Kündigung ausgesprochen wird dreimalig automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Der Rahmenvertrag endet automatisch spätestens zum 31. Mai 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Produkte/Dienstleistungen: Gedruckte Bücher📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fachzeitschriften📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertragsschluss der Rahmenvereinbarung ist bis zum 1. Juni 2024 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnen. Der Vertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden und sich sofern keine Kündigung ausgesprochen wird dreimalig automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängern.
Der Vertragsschluss der Rahmenvereinbarung ist bis zum 1. Juni 2024 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnen. Der Vertrag soll zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen werden und sich sofern keine Kündigung ausgesprochen wird dreimalig automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängern.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 5
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service-Konzept inkl. verbindlich zugesicherte Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-13 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Fachliteratur).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2020): Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die Belieferung eines öffentlichen Auftraggebers mit Fachliteratur aus dem wirtschaftlichen und juristischen Bereich mit einem Abrechnungsbetrag von mindestens 90.000,00 EUR brutto pro Jahr. Der Referenzauftrag muss dabei eine Dauer der Geschäftsbeziehung von mindestens einem Jahr aufweisen und darf nicht vor dem 1. Januar 2020 beendet worden sein. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Beschreibung der Leistungserbringung - Art der gelieferten Literatur - Zeitraum der Leistungserbringung - jährlicher Abrechnungsbetrag (bei mehrjähriger Laufzeit letzte volle 12 Monate) - Volumen (Anzahl der Printmedien sowie digitalen Medien) der Leistungserbringung. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Referenzen: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2020): Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die Belieferung eines öffentlichen Auftraggebers mit Fachliteratur aus dem wirtschaftlichen und juristischen Bereich mit einem Abrechnungsbetrag von mindestens 90.000,00 EUR brutto pro Jahr. Der Referenzauftrag muss dabei eine Dauer der Geschäftsbeziehung von mindestens einem Jahr aufweisen und darf nicht vor dem 1. Januar 2020 beendet worden sein. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Beschreibung der Leistungserbringung - Art der gelieferten Literatur - Zeitraum der Leistungserbringung - jährlicher Abrechnungsbetrag (bei mehrjähriger Laufzeit letzte volle 12 Monate) - Volumen (Anzahl der Printmedien sowie digitalen Medien) der Leistungserbringung. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Nationale Registrierungsnummer: 08-A2711-68
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: l-bank-fachliteratur@menoldbezler.de📧
Telefon: +4971186040674📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHDXY/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHDXY🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZHDXY🌏
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHDXY
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 220-694114 (2023-11-13)