L-FZD Interimsvertrag ab 01.09.2023
Die Flugzieldarstellung (FZD) der Bundeswehr ist als ein Hochwer-tausbildungsmittel von zentraler Bedeutung für die Ausbildung aller Teilstreitkräfte der Bundeswehr. Sie dient dazu, den Ausbildungsstand der Einsatzverbände aller Teilstreitkräfte auf einem den operativen Erfordernissen angemessenen Stand zu halten. Mit ihr wird die Ausbildung unterstützt, um die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Fähigkeiten der Waffensysteme, Wirkmittel, Einsatzführung unverzichtbar ist.
Die langsame Flugzieldarstellung (IFZD) deckt in der bemannten FZD einen großen Anteil des Leistungsspektrums als auch des Flugstundenumfanges ab und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil zur Sicherstellung der FZD-Leistungen dar. Für die Durchführung der IFZD werden Luftfahrzeuge (Lfz) ziviler Baumuster mit ziviler Zulassung und Registrierung eingesetzt. Die Lfz müssen hohe Anforderungen an die flugmechanischen Leistungen erfüllen. Zudem müssen diese die für die Durchführung der Leistungen erforderliche, spezielle Ausrüstung (z.B. Aufnahme und Betrieb Schleppmittelausstattung, Aufnahme und Betrieb Kamerasysteme, Aufnahme und Betrieb Video Downlink) mitführen und betreiben können sowie alle dazu erforderlichen zivilen Zulassungen besitzen. Solche Lfz sind nicht ohne weiteres marktverfügbar. Lediglich die allgemeinen Leistungsbestandteile können mit zivil zugelassenen Lfz erbracht werden, die über keine spezifische Ausstattung verfügen.
Die Flugzieldarstellung der Bundeswehr unterstützt die einsatzbezogene, praktische Ausbildung der Militärischen Organisationsbereiche. Die Flugzieldarstellungsmittel stellen gegnerische und eigene Wirkmit-tel dar und entsprechen der zu erwartenden Bedrohung sowie dem jeweiligen Ziel- und Fähigkeitsspektrum. Sie simulieren unterschiedliche Leistungsparameter sowie Einsatzmöglichkeiten fliegender Plattformen, Trägermittel und fliegender Effektoren in einfachen sowie an-spruchsvollen taktischen Einsatzszenarien. Bemannte Flugzieldarstellungsmittel sind kontinuierlich bereit zu stellen.
Die Flugzieldarstellung im langsamen Geschwindigkeitsbereich ist ein unverzichtbares Mittel im Rahmen der Ausbildung der sog. Fire-Support-Teams und hier insbesondere zur Ausbildung der Fähigkeit zur Koordination des Einsatzes der unterstützenden Luftfahrzeuge mit ihrer Bewaffnung (Close-Air-Support = CAS). Die Koordination der CAS-Einsätze erfolgt durch die sog. Joint Terminal Attack Controller (JTAC). Das Leiten von Luftnahunterstützung durch JTAC beinhaltet im Detail Zielansprache für Luftfahrzeugbesatzungen unter zeitgleicher Entflechtung von Artilleriefeuer und Feuerunterstützung vom Schiff, um die Sicherheit für Bodenpersonal und Luftfahrzeugbesatzungen sicherzustellen. Die Flugzieldarstellung wird im Rahmen der Ausbildung der JTAC zur Simulation von Aufklärungsmitteln (z.B. einer Aufklärungsdrohne) und zur Darstellung der unterstützenden CAS-Luftfahrzeuge eingesetzt. Die Luftfahrzeuge der langsamen Flugzieldarstellung sind daher mit Videokameras und einem System zur Übertragung der Bilder an die JTAC-Truppe (Video-Down-Link) ausgerüstet. Gerade die langsame Flugzieldarstellung hat darüber hinaus momentan als einzige die Fähigkeit zum Video-Down-Link. Ohne diese Dienstleistung ist eine Ausbildung zum JTAC und dem hierfür notwendigen Lizenzerhalt von lizenztragenden Soldaten der Teilstreitkräfte nicht möglich.
Der öffentliche Auftraggeber hat daher die Verträge mit zivilen Dienstleistern so zu vergeben, sodass kontinuierliche und flexible Leistungsabrufe sichergestellt werden, da anderenfalls die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gefährdet wäre. Vor dem Hintergrund des weiter andauernden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und damit einhergehende Bedrohungslage auch an der Ostflanke des NATO-Bündnisgebietes sind die Einsatzkräfte auf die kontinuierliche Inübunghaltung angewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-13.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2023-07-13
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Auftragsbekanntmachung
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2023-07-19
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Ergänzende Angaben
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