Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rhein-Selz:
Im Ganztagsbetrieb ist von ca. 160 Verpflegungstagen (montags bis donnerstags) im Schuljahr auszugehen zuzüglich ca. 38 Freitage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihm Rahmen der Betreuenden Grundschule zu verpflegen sind.
Für die Betreuenden Grundschulen ist von ca. 190 Verpflegungstagen (montags bis freitags) auszugehen; bei Betreuenden Grundschulen mit lediglich einem Freitags-Betreuungsangebot von ca. 38 Verpflegungstagen.
An den einzelnen Schulen sind die Verpflegungstage wie folgt vorgesehen:
1. Falkenberg-Grundschule Dienheim:
Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule vorgesehen. Über das Schul-jahr muss insgesamt an ca. 190 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
2. Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule. Die SchülerInnen der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule nehmen das Mittagessen gemeinsam ein. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Ver-pflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
3. Carl-Küstner-Grundschule Guntersblum:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
4. Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
5. Grundschule Mommenheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
6. Grundschule Nierstein: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbereich vorgesehen. Über das Schuljahr muss an insgesamt ca. 160 Tage die Verpflegung gewährleistet sein.
Ferner ist eine Mittagsverpflegung montags bis donnerstags für die SchülerInnen der Betreuenden Grundschule erforderlich. Diese Betreuende Grundschule ist in Trägerschaft des Vereins „Raum für Kinder“, von dessen Mitarbeitenden die fertiggestellte Mittagsverpflegung in Thermoboxen in der Küche abgeholt wird. Über das Schuljahr muss analog des Ganztagsbereichs an insgesamt ca. 160 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
7. Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim:
Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage im Rahmen der Betreuenden Grundschule vorgesehen. Über das Schuljahr muss an ca. 190 Tage die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
8. Grundschule am Goldbach Undenheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz”
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rhein-Selz:
Im Ganztagsbetrieb ist von ca....”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an acht Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rhein-Selz:
Im Ganztagsbetrieb ist von ca. 160 Verpflegungstagen (montags bis donnerstags) im Schuljahr auszugehen zuzüglich ca. 38 Freitage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihm Rahmen der Betreuenden Grundschule zu verpflegen sind.
Für die Betreuenden Grundschulen ist von ca. 190 Verpflegungstagen (montags bis freitags) auszugehen; bei Betreuenden Grundschulen mit lediglich einem Freitags-Betreuungsangebot von ca. 38 Verpflegungstagen.
An den einzelnen Schulen sind die Verpflegungstage wie folgt vorgesehen:
1. Falkenberg-Grundschule Dienheim:
Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule vorgesehen. Über das Schul-jahr muss insgesamt an ca. 190 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
2. Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 5 Verpflegungstage für die Betreuende Grundschule. Die SchülerInnen der Ganztagsschule und der Betreuenden Grundschule nehmen das Mittagessen gemeinsam ein. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Ver-pflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
3. Carl-Küstner-Grundschule Guntersblum:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
4. Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
5. Grundschule Mommenheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
6. Grundschule Nierstein: Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbereich vorgesehen. Über das Schuljahr muss an insgesamt ca. 160 Tage die Verpflegung gewährleistet sein.
Ferner ist eine Mittagsverpflegung montags bis donnerstags für die SchülerInnen der Betreuenden Grundschule erforderlich. Diese Betreuende Grundschule ist in Trägerschaft des Vereins „Raum für Kinder“, von dessen Mitarbeitenden die fertiggestellte Mittagsverpflegung in Thermoboxen in der Küche abgeholt wird. Über das Schuljahr muss analog des Ganztagsbereichs an insgesamt ca. 160 Tagen die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
7. Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim:
Pro Schulwoche sind 5 Verpflegungstage im Rahmen der Betreuenden Grundschule vorgesehen. Über das Schuljahr muss an ca. 190 Tage die Verpflegung gewährleistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
8. Grundschule am Goldbach Undenheim:
Pro Schulwoche sind 4 Verpflegungstage im Ganztagsbetrieb vorgesehen und 1 Verpflegungstag für die Betreuende Grundschule. Über das Schuljahr muss insgesamt an ca. 190 Tage die Verpflegung gewähr-leistet sein.
Während der Ferien / unterrichtsfreien Tagen erfolgt keine Verpflegung.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Falkenberg-Grundschule Dienheim” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦
Ort der Leistung: Mainz-Bingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Falkenberg-Grundschule Dienheim” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Schuljahresende (31.07.) gekündigt wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dolgesheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung Grundschule am Gartenfeld Dolgesheim”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Carl-Küstner Grundschule Guntersblum” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Guntersblum
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Carl-Küstner Grundschule Guntersblum”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hahnheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Selzbogen“ Hahnheim-Selzen”
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Mommenheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mommenheim
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Mommenheim
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Nierstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nierstein
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule Nierstein
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim” Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oppenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule „Am Gautor“ Oppenheim”
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule am Goldbach Undenheim” Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Undenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Organisation der Mittagsverpflegung an der Grundschule am Goldbach Undenheim”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-18
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-18
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant' Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
“Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 12.04.2023 werden eingegangene Bieterfragen...”
Fragen von Bietern dürfen, ohne Ausnahme, nur über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis spätestens 12.04.2023 werden eingegangene Bieterfragen beantwortet, danach nicht mehr.
Klärungsgespräch: Sollten sich in Bezug auf Ihr Angebot Rückfragen ergeben, die ein Klärungsgespräch.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß §§ 160, 161 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.