Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W)
L 07/2023
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tanklöschfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Uckermark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6, Abteilung Feuerwehr, Heinersdorfer Straße 6-8, 16303 Schwedt/Oder”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von neuwertigen Feuerwehrfahrzeugen (TSF - W)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausstattung, Kundendienst, Garantiegewährung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Endes: 2023-03-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate),
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- vergleichbare Referenzen zur Auftragsleistung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-27
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-27
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Schwedt/Oder
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
§ 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
(einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Der...”
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
(einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als
30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD866SX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Postort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3332446-346📞
E-Mail: vergabestelle.stadt@schwedt.de📧
Fax: +49 3332446-243 📠
URL: www.schwedt.eu🌏
Quelle: OJS 2023/S 021-059773 (2023-01-25)