Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Eigenerklärung, dass Ihre Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mit der "Lieferung von Schulverpflegung (Tiefkühl-Menükomponenten)" für den Magistrat der Stadt Bremerhaven (Auftraggeber) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 2).
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf
Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die angegebenen Referenzobjekte folgende Mindestanforderung erfüllen:
• Lieferung von mindestens 7000 Tiefkühl-Menüs bestehend aus den jeweiligen Tief-kühl-Menükomponenten pro Schulwoche
j) Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 erfüllt (Formblatt 1)
Der Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt werden, kann mit dem staatlichen deutschen Bio-Siegel oder andere Zertifizierungen, die den Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen bzw. andere geeignete Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
k) Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 erfüllt (Formblatt 1)
Der Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Verordnung an ein HACCP-Konzept erfüllt werden, kann mit einem aktuellen HACCP-Konzept oder andere Zertifizierungen nach EN-, DIN- und ISO-Normen oder gleichwertig, die den Mindestanforderungen der EU-Verordnung Nr. 852/2004 entsprechen bzw. andere geeignete Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen.
Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
m) Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der DGE anhand der DGE-Komponentenzertifizierung (Formblatt 1)
Der Nachweis, dass die Anforderungen der DGE erfüllt werden, kann mit der DGE-Komponentenzertifizierung oder andere Zertifizierungen, die den Mindestanforderungen der DGE-Komponentenzertifizierung entsprechen bzw. andere geeignete Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
n) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Einhaltung der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung sowie der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz sind in der aktuellen Fassung erfüllt
(Formblatt 1)
o) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem, z. B. EN ISO 9001 oder eine andere gleichwertige Zertifizierung verfügt (Formblatt 1)
p) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Umweltmanagementsystem, z. B. EMAS, ISO 14001 oder eine andere gleichwertige Zertifizierung verfügt (Formblatt 1)