Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien sind gemäß Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung:
- Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Arbeitsschwerpunkte des
Bewerbers in den Bereichen integrierte Energieinfrastrukturen, Geothermie,
Sektorenkopplung, Speicherung, Georessourcen und die Entwicklung der dafür
benötigten Technologiebausteine nachzuweisen.
Im Einzelnen sind dabei ausdrücklich vollständig folgende Arbeitsinhalte abzudecken:
1. Analyse bestehender Bergwerksinfrastrukturen
2. Nutzung von Grubenwasser zu Heiz- und Kühlzwecken
3. Ermittlung von Wärme- und Kältepotentialen
4. Erstellung von Untergrundspeicherkonzepten
5. Digitalisierung von Grubenbildern
6. Erstellung von 3D Bergwerksmodellen
7. Planung und Umsetzung von Grubenwassernutzungsprojekten und
Grubenwärmespeichern
8. Kopplung von Modellen und Methoden zur Auslegung von Energiesystemen und
Verteilnetzen für Strom, Wärme und Kälte
9. Optimierung dezentraler/ zentraler Energieumwandlungstechnologien und
Energiespeicher
10. Integration erneuerbarer/geothermischer Energiequellen innerhalb der
Wärmenetzplanung
Sektorenübergreifende Optimierung der Energie- und Versorgungskonzepte in
Quartieren
Weiterhin müssen im Fokus der Beschäftigung des Bewerbers energetische
Fragestellungen zu Gebäuden und Quartieren, die Entwicklung effizienter
Gebäudesysteme sowie Maßnahmen zur Bedarfsminimierung unter Einbeziehung
erneuerbarer Energien stehen.
Hier muss der Bewerber Folgendes nachweisen:
11. Hohe Expertise bei der Entwicklung von Plusenergiegebäuden und Konzepten für
klimaneutrale Energieversorgung, insbesondere im Bestand
12. Langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Energie- und Klimaschutzkonzepten für
energieeffiziente bis hin zu CO2-neutrale Gebäude und Liegenschaften, Quartiere und
Kommunen
13. Ganzheitliche und wissenschaftlich fundierte Analyse von Problemstellungen für die
Entwicklung umsetzbarer Lösungen unter Einbeziehung innovativer Technologien,
insbesondere im Bereich der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden
14. Begleitung neuer Technologien und Systeme bei Markteintritt und Entwicklung ihrer
Marktreife durch messtechnische Untersuchungen und modellbasierten
Simulationsrechnungen
Die Arbeitsinhalte muss der Bewerber durch Referenzen nachweisen. Es ist ausreichend
eine Referenz vorzulegen, die alle 15 Punkte erfüllt. Es ist aber auch möglich die
Vorgaben durch maximal 15 Referenzen (bei theoretisch einer Referenz je Arbeitsinhalt)
nachzuweisen. Vor dem Hintergrund des rasanten technischen Wandels dürfen die
Referenzen nicht älter (Zeitpunkt Abschluss des Projekts) als fünf Jahre sein.
- Eigenerklärung zu dem für den Auftrag vorgesehenen Personal - Formular 103 das mit
der Leistungserbringung betraut werden soll. Diese beinhaltet Angaben zur
Qualifikation. Die Personen sind namentlich zu benennen. Auf Verlangen ist die
Qualifikation durch geeignete Dokumente wie Zeugnisse und Urkunden nachzuweisen.
Der Projektleiter und mindestens 2 weitere Projektmitarbeiter müssen an ähnlichen
bzw. vergleichbaren Projekten bereits gearbeitet haben. Nachweis der Vergleichbarkeit
durch mindestens eine Referenz - Formular 104 bis 106.