Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine Trägerzulassung gemäß §§ 176ff. SGB III i. V. m. der Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV) verfügen.
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Angaben zu dem auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogenen Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr)
2) Angaben zu mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten 3 Jahren: Genaue Bezeichnung /Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner(in) und Telefonnummer.
3) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen und im Bedarfsfall (Angebot gelangt in die engere Wahl) die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben wird und die für die Leitung vorgesehenen Personen benannt werden.
4) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht und eine Erklärung, dass im Bedarfsfall (Angebot gelangt in engere Wahl) entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
5) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
7) Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden und im Bedarfsfall (Angebot gelangt in die engere Wahl) ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt wird.
8) Eigenerklärung zu Sanktionsmaßnahmen der EU (Verordnung (EU) 2022/576), dass der Auftragnehmer a) kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, b) keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, ist.