Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung für sich aus der gewerblichen Tätigkeit des Bieters ergebende Haftpflichtgefahren. Die Deckungssumme der Versicherung für die zu vergebene Leistung muss je Schadensart und -fall mindestens folgende Höhe aufweisen (jeweils mindestens einfach maximiert): Personenschäden: 5 Mio. €, Vermögens- und Sachschäden: 3 Mio. €,
2. Erklärung des Bieters zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
3. Erklärung des Bieters, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
4. Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
5. Erklärung des Bieters, das für ihn/sein Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen,
6. Erklärung des Bieters, dass er/sein Unternehmen keine Einträge im Wettbewerbsregister hat
7. Erklärung des Bieters, ob für ihn/sein Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
8. Erklärung des Bieters zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen,
9. Erklärung des Bieters, ob er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Angaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat,
10. Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
11. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der jeweilige Nachweis kann - mit Ausnahme der vorzulegenen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen; sie ist dem Angebot beizufügen.
Der jeweilige Nachweis kann alternativ - mit Ausnahme der vorzulegenen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - durch Ausfüllen des Formulars "V124.H F Eigenerklärung Eignung" erfolgen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis - mit Ausnahme der vorzulegenden Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.