Auftragsbekanntmachung (2023-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mitarbeit in der Redaktion von München Tourismus
Referenznummer: RAW-2023-0009
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Erstellung von redaktionellen Leistungen für das Tourismus-Portal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.travel.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin rechnet mit einem jährlichen Umfang von ca. 25 neuen Lang- und 10 neuen Kurz-Inhalten sowie ca. 75 Stunden für redaktionelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin rechnet mit einem jährlichen Umfang von ca. 25 neuen Lang- und 10 neuen Kurz-Inhalten sowie ca. 75 Stunden für redaktionelle Überarbeitungen von bestehenden Inhalten. Der Rahmenvertrag läuft über 4 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-04 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“entfällt”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.\nEs wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.\nSofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 213-673388 (2023-11-03)