Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Überwachungsart „Hp“, an dem Bahnübergang „Querstraße“ Bahn- km 19,995 der Strecke 9121 HH Eidelstedt – Neumünster Süd
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau BÜ Querstraße
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Signalanlagen📦
Produkte/Dienstleistungen: MA12
📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Überwachungsart „Hp“, an dem Bahnübergang „Querstraße“ Bahn- km 19,995 der Strecke 9121 HH...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, Überwachungsart „Hp“, an dem Bahnübergang „Querstraße“ Bahn- km 19,995 der Strecke 9121 HH Eidelstedt – Neumünster Süd
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Quickborn Neubau BÜ Querstraße
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken,
Überwachungsart „Hp“, an dem Bahnübergang
„Querstraße“ Bahn- km 19,995
der Strecke 9121 HH...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Montage einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken,
Überwachungsart „Hp“, an dem Bahnübergang
„Querstraße“ Bahn- km 19,995
der Strecke 9121 HH Eidelstedt – Neumünster Süd
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: gemäß Auftragsunterlagen
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-24
12:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431/988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2023/S 017-046245 (2023-01-19)