Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung
Kurze Beschreibung:
“Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen...”
Kurze Beschreibung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Patent- und Urheberrechtsberatung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-12 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Nachweis der persönlichen Qualifikation als Volljurist (Zweites Staatsexamen) des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters für LOS 1 (Eignungskriterium): Der Bewerber / Bieter hat für den mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters einen entsprechenden Nachweis der persönlichen Qualifikationen als Volljurist (Zweites Staatsexamen) zu erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen.
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen
- Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 1 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments).
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte).
Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wis-senschaftsverband handelt.
Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
- Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 2 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments).
Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte).
Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um Dienstleistungsaufträge zur Bewertung von Erfindungsmeldungen und IP-Bewertung für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wissenschaftsverband handelt.
Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt).
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden.
Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Das Preisblatt ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool).
- Nachweis der Berufserfahrung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters in Schriftform für LOS 1 - Zuschlagskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals für LOS 2 - Zuschlagskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY10Q1KRRH
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY10Q1KRRH
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Postleitzahl: 66123
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergaben@cispa.de📧
Telefon: +49 681870831370📞
Fax: +49 681870838801 📠 Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 2289499-0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 218-687572 (2023-11-10)