Nach den Bestimmungen § 36 der Vorschriften über das Rechnungswesen (VBL-RV) sind die für die Bundesverwaltung geltenden Vorschriften für den Verwaltungskostenhaushalt der VBL anzuwenden. Insofern sind nach den Grundsätzen des § 7 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können. Aus Nr. 4.4.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 17 BHO ergibt sich für den Bereich des Bundes die Verpflichtung zur Ermittlung des Personalbedarfs, wonach Stellen nur ausgebracht werden dürfen, soweit sie unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar begründet sind. Auf Basis dieser Vorgaben sind für öffentliche Verwaltungen somit regelmäßig Organisationsuntersuchungen für die effiziente und effektive Gestaltung von Organisationsstrukturen sowie die sachgerechte Aufgabenerledigung sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisationsuntersuchung
Kurze Beschreibung:
“Nach den Bestimmungen § 36 der Vorschriften über das Rechnungswesen (VBL-RV) sind die für die Bundesverwaltung geltenden Vorschriften für den...”
Kurze Beschreibung
Nach den Bestimmungen § 36 der Vorschriften über das Rechnungswesen (VBL-RV) sind die für die Bundesverwaltung geltenden Vorschriften für den Verwaltungskostenhaushalt der VBL anzuwenden. Insofern sind nach den Grundsätzen des § 7 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können. Aus Nr. 4.4.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 17 BHO ergibt sich für den Bereich des Bundes die Verpflichtung zur Ermittlung des Personalbedarfs, wonach Stellen nur ausgebracht werden dürfen, soweit sie unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar begründet sind. Auf Basis dieser Vorgaben sind für öffentliche Verwaltungen somit regelmäßig Organisationsuntersuchungen für die effiziente und effektive Gestaltung von Organisationsstrukturen sowie die sachgerechte Aufgabenerledigung sicherzustellen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Nach den Bestimmungen § 36 der Vorschriften über das Rechnungswesen (VBL-RV) sind die für die Bundesverwaltung geltenden Vorschriften für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach den Bestimmungen § 36 der Vorschriften über das Rechnungswesen (VBL-RV) sind die für die Bundesverwaltung geltenden Vorschriften für den Verwaltungskostenhaushalt der VBL anzuwenden. Insofern sind nach den Grundsätzen des § 7 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können. Aus Nr. 4.4.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 17 BHO ergibt sich für den Bereich des Bundes die Verpflichtung zur Ermittlung des Personalbedarfs, wonach Stellen nur ausgebracht werden dürfen, soweit sie unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar begründet sind. Auf Basis dieser Vorgaben sind für öffentliche Verwaltungen somit regelmäßig Organisationsuntersuchungen für die effiziente und effektive Gestaltung von Organisationsstrukturen sowie die sachgerechte Aufgabenerledigung sicherzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-04 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-04 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Anforderungen an das geplante eingesetzte Team. Siehe unter anderem in den Vergabeunterlagen Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung.”