Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für den Investor/Bewerber (A), Generalunternehmer Bau (B) sowie für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro (C) abzugeben.
Beabsichtigt ein Wirtschaftsteilnehmer, mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Referenzen, die auf verschiedene Kriterien zutreffen, können mehrfach genannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet. Ist der Bewerber eine Projektgesellschaft, die für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Investor/Bewerber:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.).
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
B) für den Generalunternehmer Bau:
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.).
B2. Eigenerklärungen,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
C) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
C1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
C2. Eigenerklärungen,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind.