Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens 10 Beschäftigten pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten zu addieren. Letztgenannte Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
2) Eigenerklärung über genau zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Pflege von Außenanlagen jeweils mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des Auftragswerts,
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auf-traggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Pflege von Außenanlagen mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben,
b) es handelt sich um eine Referenz mit einer betreuten Mindestfläche von 20.000 m²,
c) der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens 100.000 EUR netto pro Jahr,
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: mindestens seit einem (1) Jahr laufend, oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2020 geendet haben).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.