Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmenden über strategische Beratung und Beratungs-Unterstützungsleistungen für die AOK Hessen - Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: Auftraggeberin).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Erbringung von strategischen Beratungsleistungen für die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
VG_2022_015”
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmenden über strategische Beratung und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmenden über strategische Beratung und Beratungs-Unterstützungsleistungen für die AOK Hessen - Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: Auftraggeberin).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Managementberatung📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers werden in der Regel an einem Standort im Rhein-Main-Gebiet oder am Standort in Homberg (Ohm) - AOK...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers werden in der Regel an einem Standort im Rhein-Main-Gebiet oder am Standort in Homberg (Ohm) - AOK Bildungszentrum Hessen - erbracht. Andere Standorte in Hessen sind gegebenenfalls als Leistungs- und Erfüllungsort gegeben; diese werden durch die Auftraggeberin in der Einzelbeauftragung definiert. Abweichungen zum Erfüllungsort sind im Einvernehmen zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin möglich.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin wird Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Bietenden (Phase II) schließen.
Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen können...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin wird Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Bietenden (Phase II) schließen.
Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw.
- Management- und Strategieberatung,
- Konzept- und Methodenberatung und/oder
- Unterstützung bei Projekten sowie
- Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen
bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden.
In den einzelnen Arbeitspaketen werden tangierende Handlungsfelder und eine angestrebte Umsetzungsform konkreter beschrieben.
Die Partei der Rahmenvereinbarung muss im Rahmen der Erbringung auch agile Arbeitsfor-men (z.B. SCRUM, KANBAN, Design Thinking, Objectives & Key Results) anwenden zu kön-nen.
Die strategischen Beratungsleistungen werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst mit der konkreten Weiterentwicklung der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bewerberin/des Bewerbers
(Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage I 02 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil III der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Eintragung der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gemäß Anlage I 03 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV A Ziffer 1 und 2 der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Eigenerklärung der Bewerberin/des Bewerbers gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I).
+++
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage I 08 der Bewerbungsbedingungen I):
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nach Punkt IV. 4.2. lit. d. der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gemäß Anlage I 15 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gemäß Anlage I 15 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil II A und B der EEE, sofern diese verwendet wird).
+++
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage I 11 der Bewerbungsbedingungen I).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zum spezifischen Netto-Umsatz in EUR der letzten 3 Kalenderjahre (Eigenerklärung spezifischer Netto-Umsatz gemäß Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet wird).
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Verpflichtungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers zur Tariftreue (Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I 16 der Bewerbungsbedingungen I.)
“Eigenerklärung spezifischer Netto-Umsatz gemäß Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet...”
Eigenerklärung spezifischer Netto-Umsatz gemäß Anlage I 10 der Bewerbungsbedingungen I oder Teil IV B, Ziffer 1a und b der EEE, sofern diese verwendet wird:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin nach Punkt IV. 4.2. lit. f. der Bewerbungsbedingungen I, dass der spezifische Netto-Umsatz für die Erbringung von strategischen Beratungsleistungen für die Kalenderjahre 2020 bis 2022 mindestens den Betrag von 16,8 Mio. EUR je Jahr aufweist. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
+++
Verpflichtungserklärung gemäß Anlage I 16 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Verpflichtungserklärung Tariftreue nach Punkt IV. 4.2. lit. j. der Bewerbungsbedingungen I nicht in der vorgegebenen Form einreichen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen der Bewerberin/des Bewerbers; mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen der Bewerberin/des Bewerbers; mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine EEE verwendet wird, sind hierzu Angaben unter Teil IV C 1 lit. a) und b) zu machen).
+++
Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu Mitarbeitendenzahlen
(Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zum Datenschutz (Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage I 14 der Bewerbungsbedingungen I).
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Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers zu agilen Methoden (Eigenerklärung Agile Methoden gemäß Anlage I 17 der Bewerbungsbedingungen I).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine EEE verwendet wird, sind hierzu Angaben unter Teil IV C 1 lit. a)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage I 04 der Bewerbungsbedingungen I, sofern eine EEE verwendet wird, sind hierzu Angaben unter Teil IV C 1 lit. a) und b) zu machen:
Die Auftraggeberin betrachtet die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens zwei Referenzen nach Punkt IV. 4.2. lit. c. der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, als für die Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bewerberin/Bewerber/Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
+++
Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Anlage I 09 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit. e. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die in den letzten drei Jahren weniger als 50 Mitarbeitende pro Jahr im Betrachtungszeitraum im Unternehmen beschäftigen, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
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Eigenerklärung Datenschutz gemäß Anlage I 14 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit. h. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Datenschutzbestimmungen (Anlage I 12 der Bewerbungsbedingungen I) und die Verpflichtungserklärung Datenschutz (Anlage I 13 der Bewerbungsbedingungen I) nicht uneingeschränkt anerkennen, als für die Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
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Eigenerklärung agile Methoden gemäß Anlage I 17 der Bewerbungsbedingungen I:
Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge nach Punkt IV. 4.2. lit k. der Bewerbungsbedingungen I von Bewerberinnen/Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Anwendung von agilen Methoden durch qualifiziertes und erfahrenes Personal nicht sicherstellen können, als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-20
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-05-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt IV. 2. b. der Bewerbungsbedingungen I).
Die Teilnahmeanträge sind...”
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt IV. 2. b. der Bewerbungsbedingungen I).
Die Teilnahmeanträge sind zusammen mit den Anlagen (siehe Aufforderung zum Teilnahmeantrags) bis zum Ende der Frist (siehe unter Punkt IV. 2. a. der Bewerbungsbedingungen I) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bewerberinnen/Bewerber können Teilnahmeanträge abgeben. Zur Registrierung siehe Punkt IV. 2. d. der Bewerbungsbedingungen I.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Vergabeunterlagen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen I mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Teilnahmeantrag beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Der Teilnahmeantrag ist so abzugeben, dass alle Bestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Teilnahmeantrages per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV i. V. m. Abs. 3 wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYW177VK68
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 060-178261 (2023-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung vorbereitender Maßnahmen zur Auftragsklärung und Auftragsübernahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zukunftsweisende Gestaltung und Entwicklung der Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung und Umsetzung eines gesamtunternehmerischen Steuerungsansatzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der jeweils konkret erforderlichen Qualifikation der Beratenden
Preis (Gewichtung): 30.00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 060-178261
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Deloitte Consulting GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deloitte Consulting GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Titel: Auftragsvergabe McKinsey & Company, Inc.
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: McKinsey & Company, Inc.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Titel: Auftragsvergabe The Boston Consulting Group GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: The Boston Consulting Group GmbH
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Titel: Auftragsvergabe Bain & Company Germany, Inc
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bain & Company Germany, Inc
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Titel: Auftragsvergabe Arthur D. Little GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arthur D. Little GmbH
Postort: Frankfurt
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1M1AGNK5
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
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Quelle: OJS 2023/S 154-491368 (2023-08-08)