Beschreibung der Beschaffung
Für Los 4 ist die Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommen für Los 4 zwei Rahmenverträge über GÜ-Leistungen zu Stande, einerseits mit der OEW Breitband GmbH, andererseits mit der Gemeinde Steinhausen an der Rottum. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen in Bezug auf die Zuordnung der Auftraggeber für Los 4 vor, insbesondere die Zuordnung des gesamten Loses zur OEW Breitband GmbH oder ggf. einen späteren Übergang des Vertrages mit dem Auftraggeber Gemeinde Steinhhausen an der Rottum auf die OEW Breitband GmbH.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter
www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl. weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 4 – Steinhausen a.d. Rottum
- ca. 40,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 13,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 841 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.