Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu sollen zwei Rahmenverträge über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen abgeschlossen werden: a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsdienstleistungen IT-Recht/ Open Source Software (OSS)
Kurze Beschreibung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf...”
Kurze Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu sollen zwei Rahmenverträge über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen abgeschlossen werden: a) Los 1: IT-Recht Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: Unterstützung bei der Vertragsgestaltung/Erstellung von Vertragsmustern/Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. b) Los 2: Open Source Software (OSS) Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamtauftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: - Unterstützung bei der Vertragsgestaltung - Erstellung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Fragestellungen im IT-Recht, insbesondere: - Unterstützung bei der Vertragsgestaltung - Erstellung von Vertragsmustern - Erarbeitung rechtlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten u.a. zu Fragestellungen zu Webauftritten, Internetplattformen, Social Media, Softwarelizenzen, IT-Projekten und Domains Beratung und Unterstützung zu Open Source Software ist nur insoweit erfasst, als dies im Rahmen der vorstehenden Beratung und Unterstützung erfolgt und nur untergeordnete Bedeutung hat. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
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Zusätzliche Informationen:
“Los 1: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 240.000EUR; Höchstwert: 290.000EUR Los 2: Geschätzter Auftragswert für die...”
Zusätzliche Informationen
Los 1: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 240.000EUR; Höchstwert: 290.000EUR Los 2: Geschätzter Auftragswert für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. Option: 320.000EUR; Höchstwert: 390.000EUR
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: -...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei rechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Open Source Software, insbesondere: - Beratung zur Einhaltung von OSS-Lizenzbedingungen (OSS Compliance) bei der Integration von OSS, in Software, die der Auftraggeber entweder selbst oder mit/für Industriekunden und/oder sonstige Dritte entwickelt (Auftraggeber-Software) und an Kunden und sonstige Dritte lizenziert oder weitergibt. Hierzu müssen spezifische OSS Lizenzen und deren Kompatibilität untereinander sowie die gewünschten Lizenzbedingungen der Auftraggeber-Software geprüft werden: a) Beratung zu OSS-Lizenzen und deren Kompatibilität; b) Benennung der Pflichten; c) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden; d) Erstellung einer Handlungshilfe mit Empfehlungen zur Best Practice; - Beratung zur Veröffentlichung von Auftraggeber-Software als OSS bzw. Accessible Source. Dies umfasst Beiträge zu bestehenden OSS-Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierte OSS-Projekte. Es muss insbesondere auch die Kompatibilität der OSS-Lizenzen mit der Lizenzierung von Patenten durch den Auftraggeber berücksichtigt werden: a) Beratung bei der Wahl der OSS-Lizenz bzw. Entwurf neuer Lizenzen; b) Beratung zur Umsetzung auf Plattformen wie GitHub oder GitLab; c) Beratung zu Contributor License Agreements (CLAs); d) Beratung zu Best-Practices für die aktive Beteiligung an Open-Source-Projekten; - Beratung bezüglich der Möglichkeiten zur strategischen Verwendung von Open-Source-Software und -Methodiken sowie Beratung bezüglich neuer Geschäftsmodelle im Kontext mit OSS. Prüfung von IP-Policy Regelungen für die Mitgliedschaft in OSS Verbänden und Stiftungen; - Vorbereitung und Durchführung von In-house Schulungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Durchführung und Begleitung von OSS Audits und Open Source Due Diligence bei um-fangreichen und komplexen Softwareprojekten. Hierzu sind Erfahrungen mit OSS-Scanning Tools wie FossID oder FOSSology hilfreich. Alternativ kann auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden, wobei dann die Durchführung und Umsetzung begleitet werden soll. Dies umfasst insbesondere: a) Prüfung der Bill of Material (BOM) basierend auf einem bereitgestellten Software-Repository, bevorzugt automatisiert; b) Analyse und Beratung der License Compliance; c) Erstellung der Compliance-Artefakte (Attributions, Lizenztexte); d) Verifikation der Umsetzung vor der Auslieferung an Kunden - Beratung bei der Umsetzung eines OSS Compliance Prozesses in Bezug auf die Integration von OSS, in Auftraggeber-Software sowie zu bestehenden OSS Projekten, an denen sich der Auftraggeber beteiligt sowie vom Auftraggeber selbst initiierter OSS-Projekte. Unterstützung bei der Erstellung einer Open Source Policy, insbesondere: a) Beratung zu grundlegenden Anforderungen, vorzugsweise in Anlehnung an OpenChain; b) Beratung zu OSS Compliance Software und deren Einsatz in der Continuous Integration (CI), z.B. Integration von FOSSology in GitLab; c) Beschreibung allgemeiner Regeln und Anweisungen für oft wiederkehrende Use Cases ("Check-Listen" bzw. OSS Policy). Soweit bei den vorstehenden Leistungen auch weitere Leistungen aus dem Bereich IT-Recht erforderlich sind, sind diese von der Beschaffung ebenfalls miterfasst, sofern es sich hier um einen erforderlichen Zusammenhang handelt, die Leistung für den Gesamt-auftrag keine selbstständige Bedeutung hat und die Leistung im Bereich Open Source Software den Schwerpunkt bildet. Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-20 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz: Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz: Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 10.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich IT-Recht für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 120.000,00 Euro betragen. Los 2: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich Datenschutzrecht Life Sciences sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Open Source Software für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 160.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Für alle Lose: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Für alle Lose: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Los 2: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. . Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Beratungsteam: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Beratungsteam: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich IT-Recht und Vorhandensein des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich IT-Recht ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung zum IT-Recht in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Los 2: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung in Jahren überwiegend als Rechtsanwalt im Bereich Open Source Software und das Vorhandensein des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Open Source Software ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibungen auch zum IT-Recht und zu Open Source Software insgesamt definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zu Referenzen über die Leistungen: Los 1: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich IT-Recht, die seit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu Referenzen über die Leistungen: Los 1: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich IT-Recht, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Los 2: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich Open Source Software, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Für alle Lose: Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums, - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert sind. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktstand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe hierzu die Unterlage "Rahmenvereinbarung".”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHRHL
Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHRHL
Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 560.000 Euro netto für beide Lose für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. Loslimitierung: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot, welches sich bei einer losübergreifenden Gesamtbetrachtung für den Auftraggeber als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Anhand der Zuschlagskriterien wird das Angebot bezuschlagt, das den höheren Wirtschaftlichkeits-abstand zum zweitbesten Bieter erzielt. Den Vergabeunterlagen ist hierzu eine Modellrechnung als Anlage beigefügt. Angebote können nur für die Lose abgegeben werden, für die eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 02286499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 225-710658 (2023-11-20)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-27) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz: Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz: Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 10.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich IT-Recht für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 120.000,00 Euro betragen. Los 2: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich Open Source Software sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Open Source Software für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 160.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Bezeichnung "Datenschutzrecht Life Sciences" wurde in "Open Source Software" geändert.” Andere zusätzliche Informationen
“Unter 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung stand unter "Eigenerklärung zum Umsatz" bei Los 2, dass die Gesamtjahresumsätze für den Bereich "Datenschutzrecht...”
Unter 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung stand unter "Eigenerklärung zum Umsatz" bei Los 2, dass die Gesamtjahresumsätze für den Bereich "Datenschutzrecht Life Sciences", statt wie vorgesehen für den Bereich "Open Source Software", anzugeben sind.
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Quelle: OJS 2023/S 229-722944 (2023-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-03 12:00:00 📅
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz: Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz: Los 1: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich IT-Recht sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 10.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich IT-Recht für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 120.000,00 Euro betragen. Los 2: Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich Open Source Software sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 100.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Open Source Software für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 160.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Für alle Lose: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. HINWEIS: Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Für alle Lose: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Für alle Lose: Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen. Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Los 2: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. . Für alle Lose: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderungen: -Für Los 1: - Mindestens 3 festangestellte Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich IT-Recht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 Für alle Lose: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 - Mindestens 1 Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß Fachanwaltsordnung FAO (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Beratungsteam: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw....”
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Eigenerklärung zum Beratungsteam: Los 1: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich IT-Recht und Vorhandensein des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich IT-Recht ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung zum IT-Recht in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Los 2: Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren, Berufserfahrung in Jahren überwiegend als Rechtsanwalt im Bereich Open Source Software und das Vorhandensein des Titels Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Open Source Software ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % in diesem Rechtsbereich tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibungen auch zum IT-Recht und zu Open Source Software insgesamt definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los desselben oder anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderung für das Beratungsteam : Für alle Lose: Es sind zu benennen: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 - Mindestens 1 Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß Fachanwaltsordnung FAO (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022
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“Erklärung zu Referenzen über die Leistungen: Los 1: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich IT-Recht, die seit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu Referenzen über die Leistungen: Los 1: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich IT-Recht, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Los 2: Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich Open Source Software, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Für alle Lose: Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums (bei Referenzleistungen, die bereits vor dem maßgeblichen Ausführungszeitraum begonnen wurden, sind nur diejenigen zu benennen, die tatsächlich innerhalb des maßgeblichen Ausführungszeitraums ab dem 01.01.2020 erbracht worden sind. Es muss ein Bezug erkennbar sein, welche der angebenden Referenzleistungen im maßgeblichen Ausführungszeitraum er-bracht worden sind; der pauschale Verweis "Beratung durchgängig seit X>3 Jahren" (o.Ä.) ist nicht ausreichend), - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert sind. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Referenzen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktstand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer/s für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen sind. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen können müssen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO HINWEIS: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHRHL
A. Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags,...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHRHL
A. Freiwillige EU-weite Bekanntmachung: Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 560.000 Euro netto für beide Lose für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. B. Loslimitierung: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot, welches sich bei einer losübergreifenden Gesamtbetrachtung für den Auftraggeber als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Anhand der Zuschlagskriterien wird das Angebot bezuschlagt, das den höheren Wirtschaftlichkeits-abstand zum zweitbesten Bieter erzielt. Den Vergabeunterlagen ist hierzu eine Modellrechnung als Anlage beigefügt. Angebote können nur für die Lose abgegeben werden, für die eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegt. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. C. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) fordert. D. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). E. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. F. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 20.12.2023 gestellt wurden. G. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. H. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. I. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderen Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“In den Vergabeunterlagen Formblatt Eignung und den Bewerbungsbedingungen wurden die Mindestanforderungen an die Eignung der Teilnehmer ergänzt und die...”
Text
In den Vergabeunterlagen Formblatt Eignung und den Bewerbungsbedingungen wurden die Mindestanforderungen an die Eignung der Teilnehmer ergänzt und die bestehenden Anforderungen konkretisiert. Die Auftragsbekanntmachung wurde um diese Mindestanforderungen und weitere Hinweise ergänzt.
“Die erforderlichen Mindestanforderungen an die Teilnehmer mussten ergänzt und aktualisiert werden.”
Quelle: OJS 2023/S 241-757539 (2023-12-13)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-18) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl: Los 1: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich IT-Recht tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Los 2: Es ist eine Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Open Source Software tätig sind und Fachanwälte für Informationstechnologierecht, die beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. . Für alle Lose: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderungen: -Für Los 1: - Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich IT-Recht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 Für alle Lose: - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022 - Mindestens 1 Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß Fachanwaltsordnung FAO (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2022
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Änderungen sind im Änderungsmodus der Vergabeunterlagen nachvollziehbar. Es sind keine neuen Informationen verfügbar. Es wurden nur die...”
Text
Die Änderungen sind im Änderungsmodus der Vergabeunterlagen nachvollziehbar. Es sind keine neuen Informationen verfügbar. Es wurden nur die Mindestanforderungen bezüglich des erforderlichen Mindestjahresumsatzes und der Beschäftigtenanzahl in den Bewerbungsbedingungen an diejenigen der Auftragsbekanntmachung und des Formblatts Eignung angeglichen.
“Es wurden Abweichungen der Mindestanforderungen an den Teilnahmeantrag in den Bewerbungsbedingungen von der Auftragsbekanntmachung und dem Formblatt Eignung behoben.”
Es wurden Abweichungen der Mindestanforderungen an den Teilnahmeantrag in den Bewerbungsbedingungen von der Auftragsbekanntmachung und dem Formblatt Eignung behoben.
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Quelle: OJS 2023/S 245-773910 (2023-12-18)