Auftragsbekanntmachung (2023-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV - Catering Flüchtlinge 2024
Reference number: VGSt1-2-2023-0157
Kurze Beschreibung:
“Versorgung von bis zu täglich 5.110 Bewohner*innen in Unterkünften für Geflüchtete, aufgeteilt in 4 Lose für das Jahr 2024.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Cateringleistung mit Stellung von Personal vor Ort, Vorhalten von Biertischgarnituren und otpional auch Zelte, Stellung von Lunchpaketen”
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. \nHöchstabrufmenge: \nLos 1: Versorgung von bis zu 4.050 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bei möglichen Vertragsverlängerungen:\nOptionen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. \nHöchstabrufmenge: \nLos 2: Versorgung von bis zu 1.395 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. \nHöchstabrufmenge: \nLos 3: Versorgung von bis zu 1.200 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Cateringleistung mit Stellung von Personal vor Ort, Vorhalten von Biertischgarnituren und optional auch Zelte, Stellung von Lunchpaketen”
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. \nHöchstabrufmenge: \nLos 4: Versorgung von bis zu 1.020 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-07 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“F 1.2.3.1.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)\nVerfügt das Unternehmen über die Befähigung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
F 1.2.3.1.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)\nVerfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“F 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)\nVerfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)\nVerfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit?\n\nUmsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021 und 2022. Die Umsatzzahlen aus dem abgeschlossenen Geschäftsjahr 2020 werden aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie als nicht repräsentativ angesehen und deshalb auch nicht verlangt.\n\nGrundsätzlich gilt, dass der Bewerber/ Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/ Bieter bewirbt.\nDer Jahresumsatz sowohl für 2021 und 2022 des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 10.600.000 €, für das Los 2 mindestens 3.600.000 €, für das Los 3 mindestens 3.200.000 € und für das Los 4 mindestens 2.600.000 € pro Jahr betragen.\nFür den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden.\n\nDer Bewerber/ Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/ Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/ Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht.\nErhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".\nDie Reihenfolge der Prüfung der Eignung und die Erteilung der Zuschläge für die einzelnen Lose erfolgt entsprechend der Reihenfolge dargestellt in der Auftragsbekanntmachung. Zunächst wird also der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt, gefolgt von Los 2, Los 3 und zum Schluss Los 4.\n\nF 1.2.3.2.2 Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2022\nWie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2022 in Euro?\n\nF 1.2.3.2.3 Umsatzzahlen des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2021\nWie hoch war der Jahresumsatz (netto) des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2021 in Euro?
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“F 1.2.3.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)\nVerfügt das Unternehmen über die technische und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F 1.2.3.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)\nVerfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit?\n\nLeistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese explizit angegeben werden. In jedem Los wird nur die angegebene Referenz berücksichtigt, ein Austausch bzw. Nachreichen von Referenzen ist nicht zulässig.\n\nPro Los ist mindestens 1 Referenz anzugeben. \n\nSollten sich ein Bieter auf mehrere Lose bewerben, dürfen keine gleichen Referenzen angegeben werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Bieter eine höhere Anzahl an Verpflegung leisten kann als in einem Los angegeben ist.\n\n1.2.3.3.2 - 1.2.3.3.5 Referenz Los 1 bis 4\n\n-Auftraggeber mit Anschrift\nBitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.\nLos 1\nAls vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 2.430 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag. \nDie Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.\n\nLos 2 \nAls vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 837 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.\nDie Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.\n\nLos 3\nAls vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 720 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.\nDie Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.\n\nLos 4\nAls vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 612 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.\nDie Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.\n\n-Auftragsgegenstand\nBitte beschreiben Sie möglichst detailliert den Auftragsgegenstand der Referenz.\n\n-Ansprechperson beim Auftraggeber\nBitte geben Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der Referenz an.\n\n-Auftragswert\nBitte geben Sie den Auftragswert (netto) der Referenz in Euro an.\n\n-Auftragszeitraum\nBitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den Leistungszeitraum der Referenz an.\nBitte beachten Sie:\nReferenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
“Höchstmenge\nBei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 5.110 Personen pro Tag ausgegangen.\nDie Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung...”
Höchstmenge\nBei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 5.110 Personen pro Tag ausgegangen.\nDie Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung (Angebotsvergleich).\n\nDie folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. \nHöchstabrufmenge: \nLos 1: Versorgung von bis zu 4.050 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)\nLos 2: Versorgung von bis zu 1.395 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)\nLos 3: Versorgung von bis zu 1.200 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)\nLos 4: Versorgung von bis zu 1.020 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)\n\n\nLose und Zuschlagslimitierung\nDer Auftrag wird in 4 Lose aufgeteilt. \nDie Bietenden haben unter Berücksichtigung aller Vorgaben und Anforderungen der Leistungsbeschreibung einen Durchschnittspreis für ein Essen pro Tag zu kalkulieren.\n\nEs findet eine sog. Zuschlagslimitierung Anwendung, d. h. ein Bietender kann maximal für eine bestimmte Anzahl an Losen den Auftrag erhalten. \nUm dauerhaft die tägliche Essensversorgung in den Einrichtungen zu gewährleisten, hat sich die Auftraggeberin aus Gründen der Risikominimierung entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bietender den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung).\n\nEs darf auf alle 4 Lose ein Angebot abgegeben werden.\nDer wirtschaftlichste Bietende kann für maximal 2 Lose den Auftrag erhalten. \n\nEinen Zuschlag für mehr als 2 Lose kann eine Dienstleisterin/ein Dienstleister im Rahmen der Ausschreibung nur dann erhalten, wenn für das betreffende weitere Los kein anderes zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.\n\nDie Reihenfolge, in welcher die Lose vergeben werden, ist chronologisch (aufsteigend), d. h. Los 1 wird zuerst bewertet und beauftragt und zuletzt Los 4. \n\nLos 1 - Versorgung von bis zu 2.700 Personen / Tag\nLos 2 - Versorgung von bis zu 930 Personen / Tag\nLos 3 - Versorgung von bis zu 800 Personen / Tag\nLos 4 - Versorgung von bis zu 680 Personen / Tag
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.\nEs wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.\nSofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 214-676073 (2023-11-06)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-28) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge:
Los 1: Versorgung von bis zu 4.050 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Bei möglichen Vertragsverlängerungen:
Optionen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge:
Los 2: Versorgung von bis zu 1.395 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge:
Los 3: Versorgung von bis zu 1.200 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge:
Los 4: Versorgung von bis zu 1.020 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“F 1.2.3.1.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
F 1.2.3.1.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung?
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“F 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F 1.2.3.2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit?
Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021 und 2022. Die Umsatzzahlen aus dem abgeschlossenen Geschäftsjahr 2020 werden aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie als nicht repräsentativ angesehen und deshalb auch nicht verlangt.
Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber/ Bieter den Mindestjahresumsatz nur in der Höhe vorweisen können muss, wie es das jeweilige Los erfordert, auf das sich der Bewerber/ Bieter bewirbt.
Der Jahresumsatz sowohl für 2021 und 2022 des Bewerbers/Bieters muss für das Los 1 mindestens 10.600.000 €, für das Los 2 mindestens 3.600.000 €, für das Los 3 mindestens 3.200.000 € und für das Los 4 mindestens 2.600.000 € pro Jahr betragen.
Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll, muss der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters mindestens die Summe aller Jahresumsätze betragen, die für die Einzellose, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, gefordert werden.
Der Bewerber/ Bieter kann sich jedoch auch auf mehrere Lose bewerben, wenn der vom Bewerber/ Bieter in der Eigenerklärung angegebene Jahresumsatz nur für einzelne Lose ausreicht, aber nicht für alle Lose, auf die er sich bewirbt. Erhält der Bewerber/ Bieter dann den Zuschlag auf ein Los, kann er den hierfür verwendeten Jahresumsatz für alle weiteren Lose jedoch nicht mehr verwenden, der Jahresumsatz gilt insoweit als "verbraucht". Der Bewerber/ Bieter kann also für den Zuschlag aller weiteren Lose nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der übrig gebliebene Betrag des Jahresumsatzes hierfür nicht mehr ausreicht.
Erhält der Bewerber/ Bieter den Zuschlag auf ein Los, auf das er sich beworben hat, nicht, wird der vom Bewerber/ Bieter angegebene Jahresumsatz bei der Zuschlagsentscheidung für alle weiteren Lose auf die sich der Bewerber/ Bieter beworben hat, weiterhin berücksichtigt, der Jahresumsatz gilt insoweit als "nicht verbraucht".
Die Reihenfolge der Prüfung der Eignung und die Erteilung der Zuschläge für die einzelnen Lose erfolgt entsprechend der Reihenfolge dargestellt in der Auftragsbekanntmachung. Zunächst wird also der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot für Los 1 erteilt, gefolgt von Los 2, Los 3 und zum Schluss Los 4.
F 1.2.3.2.2 Umsatzzahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2022
Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 2022 in Euro?
F 1.2.3.2.3 Umsatzzahlen des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2021
Wie hoch war der Jahresumsatz (netto) des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2021 in Euro?
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“F 1.2.3.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die technische und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F 1.2.3.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit?
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese explizit angegeben werden. In jedem Los wird nur die angegebene Referenz berücksichtigt, ein Austausch bzw. Nachreichen von Referenzen ist nicht zulässig.
Pro Los ist mindestens 1 Referenz anzugeben.
Sollten sich ein Bieter auf mehrere Lose bewerben, dürfen keine gleichen Referenzen angegeben werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Bieter eine höhere Anzahl an Verpflegung leisten kann als in einem Los angegeben ist.
1.2.3.3.2 - 1.2.3.3.5 Referenz Los 1 bis 4
-Auftraggeber mit Anschrift
Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Los 1
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 2.430 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.
Die Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.
Los 2
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 837 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.
Die Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.
Los 3
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 720 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.
Die Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.
Los 4
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abggeschlossen wurde, mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 612 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag.
Die Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.
-Auftragsgegenstand
Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert den Auftragsgegenstand der Referenz.
-Ansprechperson beim Auftraggeber
Bitte geben Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der Referenz an.
-Auftragswert
Bitte geben Sie den Auftragswert (netto) der Referenz in Euro an.
-Auftragszeitraum
Bitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den Leistungszeitraum der Referenz an.
Bitte beachten Sie:
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
“Höchstmenge
Bei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 5.110 Personen pro Tag ausgegangen.
Die Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung...”
Höchstmenge
Bei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 5.110 Personen pro Tag ausgegangen.
Die Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung (Angebotsvergleich).
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge:
Los 1: Versorgung von bis zu 4.050 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Los 2: Versorgung von bis zu 1.395 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Los 3: Versorgung von bis zu 1.200 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Los 4: Versorgung von bis zu 1.020 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Lose und Zuschlagslimitierung
Der Auftrag wird in 4 Lose aufgeteilt.
Die Bietenden haben unter Berücksichtigung aller Vorgaben und Anforderungen der Leistungsbeschreibung einen Durchschnittspreis für ein Essen pro Tag zu kalkulieren.
Es findet eine sog. Zuschlagslimitierung Anwendung, d. h. ein Bietender kann maximal für eine bestimmte Anzahl an Losen den Auftrag erhalten.
Um dauerhaft die tägliche Essensversorgung in den Einrichtungen zu gewährleisten, hat sich die Auftraggeberin aus Gründen der Risikominimierung entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bietender den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung).
Es darf auf alle 4 Lose ein Angebot abgegeben werden.
Der wirtschaftlichste Bietende kann für maximal 2 Lose den Auftrag erhalten.
Einen Zuschlag für mehr als 2 Lose kann eine Dienstleisterin/ein Dienstleister im Rahmen der Ausschreibung nur dann erhalten, wenn für das betreffende weitere Los kein anderes zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Die Reihenfolge, in welcher die Lose vergeben werden, ist chronologisch (aufsteigend), d. h. Los 1 wird zuerst bewertet und beauftragt und zuletzt Los 4.
Los 1 - Versorgung von bis zu 2.700 Personen / Tag
Los 2 - Versorgung von bis zu 930 Personen / Tag
Los 3 - Versorgung von bis zu 800 Personen / Tag
Los 4 - Versorgung von bis zu 680 Personen / Tag
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
“In der EU-Bekanntmachung (TED 214/2023, Dokumentnr. 676073-2023) Zu 5.1.11 Auftragsunterlagen: Der Link auf die Internetadresse der Auftragsunterlagen ist...”
In der EU-Bekanntmachung (TED 214/2023, Dokumentnr. 676073-2023) Zu 5.1.11 Auftragsunterlagen: Der Link auf die Internetadresse der Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Dies betrifft sowohl die Auftragsbekanntmachung als auch die Bekanntmachung zur Bekanntgabe einer Änderung. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend liegt ein systembedingter Übertragungsfehler vor, welcher durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Der Auftraggeber hatte erfolglos versucht, diesen Fehler im Rahmen der Bekanntmachung zur Bekanntgabe einer Änderung zu beheben. Die Unterlagen stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld die Vergabenummer VGSt1-2-2023-0157 ein. Die Vergabeunterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung gestellt.
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Quelle: OJS 2023/S 230-725779 (2023-11-28)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-01) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-12 10:00:00 📅
“Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link zu den Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber...”
Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link zu den Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen
unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können:
1. Die Unterlagen stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld die Vergabenummer VGSt1-2-2023-0157 ein.
2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b47b1c85c-586f5e0a4529e199
Höchstmenge
Bei der Kalkulation wird insgesamt von bis zu 5.110 Personen pro Tag ausgegangen.
Die Mengenangabe dient lediglich zum Zweck der Wertung (Angebotsvergleich).
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge:
Los 1: Versorgung von bis zu 4.050 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Los 2: Versorgung von bis zu 1.395 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Los 3: Versorgung von bis zu 1.200 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Los 4: Versorgung von bis zu 1.020 Personen pro Tag (1,5-fache von der geschätzten Abrufmenge)
Lose und Zuschlagslimitierung
Der Auftrag wird in 4 Lose aufgeteilt.
Die Bietenden haben unter Berücksichtigung aller Vorgaben und Anforderungen der Leistungsbeschreibung einen Durchschnittspreis für ein Essen pro Tag zu kalkulieren.
Es findet eine sog. Zuschlagslimitierung Anwendung, d. h. ein Bietender kann maximal für eine bestimmte Anzahl an Losen den Auftrag erhalten.
Um dauerhaft die tägliche Essensversorgung in den Einrichtungen zu gewährleisten, hat sich die Auftraggeberin aus Gründen der Risikominimierung entschieden, die Höchstzahl der Lose, auf welche ein Bietender den Zuschlag erhalten kann, zu beschränken (sog. Zuschlagslimitierung).
Es darf auf alle 4 Lose ein Angebot abgegeben werden.
Der wirtschaftlichste Bietende kann für maximal 2 Lose den Auftrag erhalten.
Einen Zuschlag für mehr als 2 Lose kann eine Dienstleisterin/ein Dienstleister im Rahmen der Ausschreibung nur dann erhalten, wenn für das betreffende weitere Los kein anderes zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Die Reihenfolge, in welcher die Lose vergeben werden, ist chronologisch (aufsteigend), d. h. Los 1 wird zuerst bewertet und beauftragt und zuletzt Los 4.
Los 1 - Versorgung von bis zu 2.700 Personen / Tag
Los 2 - Versorgung von bis zu 930 Personen / Tag
Los 3 - Versorgung von bis zu 800 Personen / Tag
Los 4 - Versorgung von bis zu 680 Personen / Tag
“In der EU-Bekanntmachung (TED 214/2023, Dokumentnr. 676073-2023) Zu 5.1.11 Auftragsunterlagen: Der Link auf die Internetadresse der Auftragsunterlagen ist...”
In der EU-Bekanntmachung (TED 214/2023, Dokumentnr. 676073-2023) Zu 5.1.11 Auftragsunterlagen: Der Link auf die Internetadresse der Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Dies betrifft sowohl die Auftragsbekanntmachung als auch die Bekanntmachung zur Bekanntgabe einer Änderung. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend liegt ein systembedingter Übertragungsfehler vor, welcher durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Der Auftraggeber hatte erfolglos versucht, diesen Fehler im Rahmen der Bekanntmachung zur Bekanntgabe einer Änderung zu beheben. Die Unterlagen stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld die Vergabenummer VGSt1-2-2023-0157 ein. Die Vergabeunterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung gestellt.
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Quelle: OJS 2023/S 233-733983 (2023-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-17 📅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 290801190
Postanschrift: Danziger Str. 19
Postleitzahl: 82194
Postort: Gröbenzell
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@konradhof.de📧
Telefon: +49 8912414860📞
Fax: +49 8912414860-99 📠
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ecolog Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE226794722
Postanschrift: In der Steele 14
Postleitzahl: 40599
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: liridon.xhakaliu@ecolog-international.com📧
Telefon: +49 2116887500📞
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Name: Agentour 25 Dienstleistungs GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 208 208 440
Postanschrift: Münchner Str. 121
Postleitzahl: 85774
Postort: Unterföhring
Region: München, Landkreis🏙️
E-Mail: j.luebke@agentour25.de📧
Telefon: +49 892024560📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2024/S 008-018977 (2024-01-10)