Samtgemeinde Fürstenau / Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) 10

Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) 10

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: LKOS 2022 - 415
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) 10
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541/501-1100 📞
Fax: +49 541/501-61100 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYD17/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYD17 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 017-046280
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt den Kauf eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) 10.
Dabei wird auf eine losweise Vergabe verzichtet. Es ist somit ein Angebot einzureichen, das sowohl den Teilbereich 1 (Fahrgestell) als auch den Teilbereich 2 (Aufbau) umfasst.
Es ist sowohl ein Angebot von Neufahrzeugen als auch von Vorführfahrzeugen (Erstzulassung des Vorführfahrzeuges ab 2022) möglich. Sollte ein Vorführfahrzeug angeboten werden, so hat dieses ebenfalls vollständig die Vorgaben aus den Leistungsverzeichnissen zu den Teilbereichen 1 und 2 vollständig einzuhalten.
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Die Lieferung des einsatzbereiten Fahrzeuges hat spätestens 18 Monate nach der Auftragserteilung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat nach dem Erhalt des Auftrages einen verbindlichen Liefertermin anzugeben.
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Schwagstorf Bippener Str. 10 49584 Fürstenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Es ist eine Referenzliste über mind. fünf ausgelieferte Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) 10 oder vergleichbare Fahrzeuge in den letzten 36 Monaten (inkl. Angabe des Auftragnehmers und des dortigen Ansprechpartners) vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYD17/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 13.02.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
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Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
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Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYD17

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 017-046280 (2023-01-19)