Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH führt Beratungen von Kommunen und relevanten öffentlichen Akteuren im Hinblick auf Schuldigitalisierung sowie Verwaltungsdigitalisierung durch. Dabei geht es beispielsweise um die Konzeption von IT-Strategien, den Ausbau der technischen Infrastruktur in Schulen und Kommunen, die Beschaffung mobiler Endgeräte, die Erstellung einer kommunalen IT-Rahmenplanung und Medienentwicklungsplanung oder die Erarbeitung von IT-Service- und Supportkonzepten. Ziel der Beratungen ist die Unterstützung von Schulträgern im Rahmen der Digitalisierung der Schullandschaft. Die zu erbringenden Leistungen können in Bezug auf den Rahmenvertrag auch für andere Projekte der PD im Themenbereich „Digitalisierung im Schulsystem“ abgerufen werden. Ferner können auch einzelne Beratungen im Bereich der IT für Kommunen zum Leistungsumfang gehören.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2023-I-016
Kurze Beschreibung:
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH führt Beratungen von Kommunen und relevanten öffentlichen Akteuren im Hinblick auf Schuldigitalisierung sowie Verwaltungsdigitalisierung durch. Dabei geht es beispielsweise um die Konzeption von IT-Strategien, den Ausbau der technischen Infrastruktur in Schulen und Kommunen, die Beschaffung mobiler Endgeräte, die Erstellung einer kommunalen IT-Rahmenplanung und Medienentwicklungsplanung oder die Erarbeitung von IT-Service- und Supportkonzepten. Ziel der Beratungen ist die Unterstützung von Schulträgern im Rahmen der Digitalisierung der Schullandschaft. Die zu erbringenden Leistungen können in Bezug auf den Rahmenvertrag auch für andere Projekte der PD im Themenbereich „Digitalisierung im Schulsystem“ abgerufen werden. Ferner können auch einzelne Beratungen im Bereich der IT für Kommunen zum Leistungsumfang gehören.
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH führt Beratungen von Kommunen und relevanten öffentlichen Akteuren im Hinblick auf Schuldigitalisierung sowie Verwaltungsdigitalisierung durch. Dabei geht es beispielsweise um die Konzeption von IT-Strategien, den Ausbau der technischen Infrastruktur in Schulen und Kommunen, die Beschaffung mobiler Endgeräte, die Erstellung einer kommunalen IT-Rahmenplanung und Medienentwicklungsplanung oder die Erarbeitung von IT-Service- und Supportkonzepten. Ziel der Beratungen ist die Unterstützung von Schulträgern im Rahmen der Digitalisierung der Schullandschaft. Die zu erbringenden Leistungen können in Bezug auf den Rahmenvertrag auch für andere Projekte der PD im Themenbereich „Digitalisierung im Schulsystem“ abgerufen werden. Ferner können auch einzelne Beratungen im Bereich der IT für Kommunen zum Leistungsumfang gehören.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 035-099147
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Für das Los 1 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 770 PT
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Erhebung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entwicklung und Auswertung von Interviewleitfäden und Online-Befragungen zur Erhebung von Daten
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen: Für das Los 1 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 770 PT
Bezeichnung des Loses: Kommunale Schul-IT-Strategie, Medienentwicklungsplanung und Finanzierung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Entwicklung von Gesamtkonzepten der Schul-IT-Gestaltung, Medienentwicklungsplanung, Finanzierungs- und Organisationskonzepte, Ausstattungskonzeptionen
Zusätzliche Informationen: Für das Los 2 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 510 PT
Bezeichnung des Loses: IT-Organisation und -Kooperation
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erstellung von Organisationskonzepten, Steuerung, Personal, Governance, Konzepte zu Kooperation und Sourcing
Zusätzliche Informationen: Für das Los 3 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 775 PT
Bezeichnung des Loses: Los 4.1 - Service und Support - Nordost*
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Entwicklung von Service- und Supportkonzepten, IT-Servicemanagement, Konzeption IT- Services und -Ausstattung, Anforderungsmanagement für Ticketsysteme, Wissensmanagement
Zusätzliche Informationen: Für das Los 4.1 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 420 PT
Bezeichnung des Loses: Los 4.2 - Service und Support Südwest*
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
* Südwest: Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Nordrhein-West-falen.
Zusätzliche Informationen: Für das Los 4.2 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 420 PT
Bezeichnung des Loses: Informationssicherheit für Schulträger und Kommunen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen: Für das Los 5 gilt eine abrufbare Höchstmenge von 915 PT
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschlandweit
Nordost*
Südwest*
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Ände-rung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Ände-rung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
5. Angaben zum Umsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 4: Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert.
zu Eignungskriterium 5: Durchschnittlich 600.000 EUR p.a. brutto.
Bei einer Bewerbung auf mehr als ein Los erhöht sich der mindestens notwendige Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren um 25% des geforderten jährlichen Gesamtumsatzes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Berater:innen: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden des Bieters im losspezifischen Bereich in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) sowie der Qualifikationsstufen (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
6. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Berater:innen: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden des Bieters im losspezifischen Bereich in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) sowie der Qualifikationsstufen (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
7. Erklärung Anforderungen an Personal (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
8. Referenzen : Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 2020 – 2022, Referenzen aus den letzten fünf Jahren werden auch berücksichtigt), erbrachte mit dem jeweiligen Losinhalt vergleichbare Leistungen (siehe zur Vergleichbarkeit Bewerbungsbedingungen, Ziff. 2.4, III. Referenzen) (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
8. Referenzen : Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 2020 – 2022, Referenzen aus den letzten fünf Jahren werden auch berücksichtigt), erbrachte mit dem jeweiligen Losinhalt vergleichbare Leistungen (siehe zur Vergleichbarkeit Bewerbungsbedingungen, Ziff. 2.4, III. Referenzen) (gültig für Los(e) 1, 2, 3, 4, 5, 6)
Mindeststandards:
zu Eignungskriterium 6: Mindestens 4, davon
1 Person ab 8 Jahre Berufserfahrung (bspw. Expert:in)
1 Person ab 4 Jahre Berufserfahrung (bspw. Projektleitung)
2 Personen ab 3 Jahre Berufserfahrung (bspw. Projektmitarbeitende)
zu Eignungskriterium 8: Es sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Mindestens zwei der Referenzen müssen sich auf Projekte mit Bezug zur IT-Infrastruktur und -Ausstattung für Schulen beziehen.
Für jede Referenz gilt folgender Mindeststandard:
– Aussagekräftige Beschreibung des Projekts (diese Anlage ist als Anhang in PDF-Form einzureichen, Schriftgröße 11, Type: Arial, bis zu 2 DIN A4 Seiten, darüber hinausgehende Seiten werden nicht berücksichtigt; Deckblätter o.ä. werden nicht mitgezählt))
– Aussagekräftige Beschreibung des Projekts (diese Anlage ist als Anhang in PDF-Form einzureichen, Schriftgröße 11, Type: Arial, bis zu 2 DIN A4 Seiten, darüber hinausgehende Seiten werden nicht berücksichtigt; Deckblätter o.ä. werden nicht mitgezählt))
– Leistungszeitraum min. 4 Monate
– Projekt ist nach Umfang und Leistung zu mind. 2/3 durchgeführt;
– Mindestprojektumfang: 30 PT
– Mindesteigenanteil am Projekt: 15 Personentage.
Für jede Referenz sind dabei (unter Verwendung des Formblatts Referenzprojekte jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes
b) Leistungszeitraum
c) Leistungsumfang
d) Auftraggeber:in
e) Ansprechpartner:in des Auftraggebers/der Auftraggeberin (Telefonnummer, E-Mail)
f) Projektbeteiligte
g) Angaben zu Nachunternehmen
h) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (Ablauf, Projektinhalte, Heraus-forderungen, wenn möglich Innovationen, vorgeschlagene Lösungen für die Auftragneh-mer:in)
i) Darstellung der Eigenleistungen im Projekt
j) Begründung zum Bezug zwischen Referenzprojekt und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen :
Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Projektbeschreibung mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu sind der Ablauf, die Projektinhalte, Herausforderungen und/oder Innovationen sowie der Bezug zur ausgeschriebenen Leistung darzustellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499/0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.