Stadt Dissen aTW / Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen

Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Dissen aTW

Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Dissen aTW / Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen
Kurze Beschreibung: Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Dienstleistungsauftrages über die Bewirtschaftung der Pausen- und Mittagsverpflegung in der Schulmensa des Schulzentrums Dissen. Die Mensa befindet sich auf dem Gelände des Schulzentrums Dissen, Jahnstr. 7, 49201 Dissen aTW und versorgt die dort beschulten Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder der Kindertagesstätten in Dissen aTW. Die Stadt Dissen aTW verfügt über eine Grundschule, eine integrierte Gesamtschule sowie sechs Kindertagesstätten (davon zwei in kommunaler Trägerschaft). Eine weitere Kindertagesstätte befindet sich in Planung und ist derzeit mit einer Übergangsgruppe vertreten. Ein Oberstufengebäude ist in Planung, perspektivisch sind auch noch weitere Kindertagesstätten angedacht. Die Bewirtschaftung der Mensa ist ausgerichtet auf eine Frisch- und Mischküche sowie einen Kioskbetrieb. Gesucht wird eine Auftragnehmerin/ ein Auftragnehmer mit hinreichender Großküchen-Erfahrung. Erfahrungen im Bereich der Schulverpflegung wären gut, sind aber nicht zwingend erforderlich. Die Mensaverpflegung ist den rund 990 Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal des Schulzentrums Dissen im Rahmen einer Mittagsverpflegung zu den Schulzeiten anzubieten. Weiterhin sind die Kindertagesstätten in Dissen aTW mit rund 150 Krippenkindern und 350 Kindergartenkindern zu beliefern. Die Schließzeiten der Schulen während der Ferien/ Brückentage sind zu beachten. Die Bereitstellung/Lieferung der Mittagsverpflegung an die Kindertagesstätten während Ferienzeiten und Brückentagen, sind mit den Leitungen der Kindertagesstätten abzustimmen. In den Schulen ist die Teilnahme am Mittagessen für die Jahrgänge eins bis sechs (rund 610 Schülerinnen und Schüler) verpflichtend. Im Bereich der Kindertagesstätten ist das Mittagessen nur für die Krippenkinder verpflichtend. In der Praxis nehmen jedoch auch viele der Kindergartenkinder regelmäßig am Mittagessen teil. Nach einer Hochrechnung beläuft sich die Zahl der ausgegebenen Mittagessen in allen Dissener Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) auf ca. 7.600 Essen pro Monat. Die Anzahl der benötigten Essen wird morgens täglich durch die Kindertagesstätten mitgeteilt. Im schulischen Bereich werden im Durchschnitt ca. 3.600 Mittagessen pro Monat ausgegeben. Die Öffnungszeiten der Schulmensa (Schüler*innen essen in mehreren Schichten) und des ausdrücklich gewünschten Kioskbetriebes sind nach Absprache mit den Schulleitungen sicherzustellen. Die Organisation des Mensabetriebes muss auf den Schulablauf abgestimmt sein und ein ruhiges, ungestörtes Essen ohne vermeidbare Wartezeiten gewährleisten. Es muss eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Sie hat den DGE-Standards (Anlagen 4 & 5) zu genügen, d.h. die Versorgung mit Nährstoffen, die einen Bei- trag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit leisten. Grundsätzlich ist jeden Tag ein Salatteller anzubieten. Eine Auswahl zwischen vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen wäre wünschenswert. Die An- und Abmeldungen zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung müssen am selben Tag bis 09:00 Uhr erfolgen können. Die Abrechnung der ausgegebenen Mittagessen erfolgt monatsweise über die Stadt Dissen aTW bzw. im Falle der Belieferung von nichtkommuna- len Kindertagesstätten direkt mit dem jeweiligen Träger. Ein Abrechnungsprogramm (Chipsystem mit Geldaufladefunktion) steht an den Schulen zur Verfügung, welches von dem AN selbstständig zu pflegen und zu verwalten ist. Der Pächter stellt dem Verpächter vierteljährlich die Daten zur Abrechnung der Essensgutscheine über "Bildung und Teilhabe" und den "Familienpass" als Excel-Liste zur Verfügung. Die Stadt Dissen aTW als Schulträger schließt mit dem AN einen Pachtvertrag über die Nutzung der Mensaküche einschließlich der im Besitz der Stadt Dissen aTW befindlichen Gerätschaften ab. Ein Muster-Pachtvertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die monatliche Pacht beläuft sich auf 1.500,00 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die Nebenkosten sind vom Pächter zu tragen. Der Speiseraum der Mensa ist mit ca. 260 Sitzplätzen ausgestattet. Die Kosten der Reinigung des Speiseraumes im Anschluss an den täglichen Mensabetrieb trägt der AN. Der Stadt Dissen aTW obliegt die bauliche Unterhaltung der Räumlichkeiten und Instandhaltung der vorhandenen Gerätschaften und des Mobiliars. Die ordnungsgemäße Reinigung des Küchen-, Wirtschafts- und Personalbereichs erfolgt auf Kosten und in Verantwortung des AN. Außerdem sind vor Aufnahme des täglichen Mensabetriebes grobe Verunreinigungen im Speiseraum zu beseitigen. Weiterhin muss von ihm die nachweislich ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste und des sonstigen Abfalls sichergestellt werden. Der AN ist für die Einhaltung sämtlicher das Unternehmen oder den Dienstleistungsauftrag direkt oder indirekt betreffenden Vorschriften und behördlichen Auflagen (u.a. Hygienepläne) verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln. Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages wird auf 48 Monate geschlossen. Beginn der Laufzeit ist der 01.08.2024; Ende der Laufzeit ist der 31.07.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Vertragsverlängerung muss die Stadt Dissen aTW dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2027 schriftlich erklären. Der Dienstleistungsauftrag kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Ablauf des Schuljahres gekündigt werden.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Mensa Schulzentrum Dissen
Jahnstr. 7
Postleitzahl: 49201
Stadt: Dissen aTW
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages wird auf 48 Monate geschlossen. Beginn der Laufzeit ist der 01.08.2024; Ende der Laufzeit ist der 31.07.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Vertragsverlängerung muss die Stadt Dissen aTW dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2027 schriftlich erklären.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreishaus Osnabrück
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus Osnabrück
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen: - Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind geeignete / vergleichbare Referenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte Aufträge mit Angabe o der Art der Leistung, o des Auftragswertes, o des Leistungszeitpunktes o der Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers anzugeben.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird u.a. auf folgende Bestimmungen hingewiesen: Es muss eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Sie hat den DGE-Standards zu genügen, d.h. die Versorgung mit Nährstoffen, die einen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit leisten. Grundsätzlich ist jeden Tag ein Salatteller anzubieten. Eine Auswahl zwischen vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen wäre wünschenswert. Die An- und Abmeldungen zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung müssen am selben Tag bis 09:00 Uhr erfolgen können. Die Abrechnung der ausgegebenen Mittagessen erfolgt monatsweise über die Stadt Dissen aTW bzw. im Falle der Belieferung von nichtkommunalen Kindertagesstätten direkt mit dem jeweiligen Träger. Ein Abrechnungsprogramm (Chipsystem mit Geldaufladefunktion) steht an den Schulen zur Verfügung, welches von dem AN selbstständig zu pflegen und zu verwalten ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Dissen aTW
Nationale Registrierungsnummer: 034590015015-0-84
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541501-1100 📞
Fax: +49 541501-61100 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1FDAB43L/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1FDAB43L 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1FDAB43L 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 52
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Maximale Verlängerungen: 1

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1FDAB43L Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 15.01.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3308 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 243-765772 (2023-12-14)